Seit rund 100 Tagen begutachten die MDK pflegebedürftige Menschen nach einem umfassenden Verfahren und geben Empfehlungen für die neuen fünf Pflegegrade ab. Dadurch erhalten im ersten Quartal fast 129.000 Menschen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Resonanz bei Versicherten und Gutachtern ist positiv. Das Auftragsvolumen ist wie erwartet gestiegen. Die MDK haben sich personell und organisatorisch darauf eingestellt.
Das neue Gesetz wirkt. Im ersten Quartal 2017 haben die MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) 222.178 Begutachtungen nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Bei mehr als 80 Prozent (185.891) der Begutachtungen haben die Gutachter einen der fünf neuen Pflegegrade empfohlen. „128.996 dieser Pflegebedürftigen haben erstmals Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Pflegegrad 1 sind 43.434 Versicherte neu im Leistungsbezug. Insbesondere Versicherte mit einer Demenzerkrankung oder mit einem hohen krankheitsbedingten Unterstützungsbedarf profitieren vom neuen Verfahren. Die Versorgung ist besser geworden“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Im Zusammenhang mit der Pflegereform sind auch die Begutachtungsaufträge seit Ende vergangenen Jahres bundesweit deutlich angestiegen.....
siehe Pressemitteilung
https://www.mds-ev.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/2017-04-21.html
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