Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser beträgt derzeit bundesweit sechs Milliarden Euro. Das geht aus dem Katalog von Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2018 hervor, auf den sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einigten. Sie kritisierten in einer gemeinsam Pressemitteilung, dass die Bundesländer momentan nur die Hälfte des Investitionsbedarfs deckten. „Wie auch in den Vorjahren ist festzustellen, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen nicht nachkommen“, heißt es in der Mitteilung.
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. Bisher werden die Investitionsbewertungsrelationen in Berlin und Hessen angewendet.
Die Höhe der Investitionen fällt von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus. Insgesamt sei aber festzustellen, „dass unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden“, kritisierten der GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und die DKG. „Auch die letzte Krankenhausreform hat daran leider nichts geändert.“
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