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17.01.2016, 16:28 Uhr | http://mobile.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt-und-service/buergertelefon.html
Bürgertelefon
Beratungsangebot
Mit einem Bürgertelefon zu verschiedenen Themenbereichen bietet das Bundesministerium für Gesundheit allen Bürgerinnen und Bürgern eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem.

LINK zur Webseite

Das Bürgertelefon sowie das Bundesministerium für Gesundheit sind aus rechtsstaatlichen Gründen nicht berechtigt, über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall zu entscheiden. Dies ist Aufgabe der zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse, auf die das Bundesministerium für Gesundheit keinen Einfluss hat. Die Kranken- und Pflegekassen wenden das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eigenverantwortlich an. Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen oder eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veranlassen. Sie haben auch die Möglichkeit, nach dem Widerspruchsverfahren Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben.

Aufsichtsbehörde für alle bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen – das sind z.B. alle Ersatzkassen (Barmer GEK, DAK-Gesundheit, HEK-Hanseatische Krankenkasse, hkk, KKH-Allianz (Ersatzkasse) und Techniker-Krankenkasse (TK)) und die Knappschaft – ist das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn. Für die landesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen wie AOK oder Innungskrankenkassen ist Aufsichtsbehörde das entsprechende Landesministerium für Arbeit und Soziales oder Gesundheit. Die Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde erfahren Sie von der Kranken- bzw. Pflegekasse.

Hinweise auf weitere Ansprechpartner bzw. andere Zuständigkeiten finden Sie hier.

Das Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern:

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Telefonnummern der Aufgabenbereiche des Bürgertelefons
Bürgertelefon zur Krankenversicherung 030 / 340 60 66 – 01
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 030 / 340 60 66 – 02
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention 030 / 340 60 66 – 03
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte Fax: 030 / 340 60 66 – 07, E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de info.gehoerlos@bmg.bund.de
Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon 030 / 340 60 66 – 08
Gebärdentelefon Video over IP gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de
aktualisiert 19.01.2016, 23:18 Uhr