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26.02.2016, 08:02 Uhr | PRESSEERKLÄRUNG CDU - Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin, Redaktion: Michael Thiedemann, Datum: 19.02.2016
SENIOREN AKTIV BETEILIGEN UND NICHT BEHINDERN
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU

Joachim KRÜGER, sozialpolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:  

"Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Seniorengremien auf Bezirks- und Landesebene dar. Damit soll die aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben gefördert werden.

 

ANTRAG 

der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU

 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz–BerlSenG)

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz –BerlSenG) in der Fassung vom 22. Mai 2006 (GVBl. S. 458) geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 225) wird wie folgt geändert:

1. § 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden von dem für Seniorinnen und Senioren zuständigen Mitglied des Bezirksamtes für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlungen berufen.

2. § 4 Absatz 4 wird wie folgt ergänzt:
Die Seniorenvertretungen sind berechtigt, ihre Anliegen über die Vorsteherin / den Vorsteher Der Bezirksverordnetenversammlung bekannt zu machen und sie / ihn zu ersuchen, diese auf geeignete Weise in die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen.

3. Es wird ein neuer § 4a eingefügt:
§ 4a
Wahlen der bezirklichen Seniorenvertretungen

(1) Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden in allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen von den Seniorinnen und Senioren der jeweiligen Bezirke gewählt. Die Wahlen finden zeitgleich mit den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt.

(2) Aktives und passives Wahlrecht besitzen alle Seniorinnen und Senioren, die zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk gemeldet sind.

(3) Mit der Benachrichtigung zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen wird gleichzeitig eine Benachrichtigung zu den Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen an alle Seniorinnen und Senioren gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3. verschickt.

(4) Den Seniorinnen und Senioren wird Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stimmen auch auf dem Wege der Briefwahl gegeben.

5) Das Bezirksamt ruft rechtzeitig vor den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen unter Einbindung der Seniorenorganisationen, der Seniorenvertretungen, der Seniorenheime, Seniorenwohnhäuser sowie der Seniorenfreizeitstätten öffentlich dazu auf, Wahlvorschläge zu unterbreiten.

6) Gewählt ist in der Reihenfolge diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber, die oder der die meisten Stimmen auf sich vereint. Die Annahme der Wahl ist gegenüber dem für Seniorinnen und Senioren zuständigen Mitglied der Bezirksverwaltung zu erklären. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Nachrücker werden in der Reihenfolge der Stimmenanzahl bestimmt und müssen gegenüber dem für Seniorinnen und Senioren zuständigen Mitglied des Bezirksamtes innerhalb von vier Wochen nach ihrer Benachrichtigung eine Erklärung über die Annahme der Wahl abgeben.

(7) Die für Seniorinnen und Senioren zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, das Nähere über die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen durch eine Verwaltungsvorschrift zu regeln.


Begründung:
Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Seniorengremien auf Bezirks-und Landeseben dar. Es soll die aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben fördern.

Die Beteiligung an den Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen bewegt sich regelmäßig im einstelligen Prozentbereich und steht damit in keinem Verhältnis zum Anteil von Seniorinnen und Senioren an der Berliner Gesamtbevölkerung.

Eine gemeinsame Durchführung der mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen hätte einen deutlichen Anstieg der Beteiligung an den Abstimmungen über die Vorschlagslisten für die bezirklichen Seniorenvertretungen zur Folge. Dies würde die demokratische Legitimation der Seniorenvertretungen deutlich verstärken. Gerade die Älteren stellen bei anderen Wahlen die Gruppe mit der höchsten Wahlbeteiligung dar. Gründe für die geringe Beteiligung an den Wahlen zu den Seniorenvertretungen liegen neben einem geringeren Bekanntheitsgrad auch in den Möglichkeiten zur Stimmabgabe, weshalb das Angebot einer Briefwahl geboten erscheint.

Berlin, 23. September 2015

Saleh
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

Graf Prof. Dr. Korte Krüger
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU
aktualisiert 26.02.2016, 08:11 Uhr