Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer und wertvoller Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Bund, Länder und Kommunen haben deshalb in den vergangenen 15 Jahren eine umfangreiche „Kultur der Anerkennung“ entwickelt. Ein wichtiger Baustein dieser Anerkennung sind die EHRENAMTSKARTEN. Diese werden an besonders verdiente Engagierte ausgegeben und berechtigen dazu, Vergünstigungen bei den Partnern der Ehrenamtskarten in Anspruch zu nehmen.
Ab 2017 gilt die neue gemeinsame EHRENAMTSKARTE Berlin-Brandenburg. Diese ist für 3 Jahre gültig (bisher 2 Jahre). Sie ist nicht übertragbar. Die bereits im Umlauf befindlichen alten Karten beider Länder behalten bis zu ihrem Ablauf Gültigkeit und können zur Nutzung der Vergünstigungen in beiden Ländern genutzt werden
LINK Land Berlin
http://www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/berliner-ehrenamtskarte/
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