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31.12.2017, 14:10 Uhr |
Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen
1. Ansätze zum Finden bezirksübergreifender Standards


 
Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen

Schriftliche Anfrage Nr. 18/12825 v. 30.11.2017

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die   Anfrage betrifft   Sachverhalte,   die   der   Senat   nicht   vollständig   aus   eigener Zuständigkeit  und  Kenntnis  beantworten  kann.  Er  ist  gleichwohl bemüht,  Ihnen  eine vollständige Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
. Daher sind die nach § 3b Abs.  1  Berliner  Seniorenmitwirkungsgesetz
für  die  bezirklichen  Seniorenvertretungen zuständigen  Bezirksämter
um Antworten zu  den  Fragen 1  bis  11 gebeten worden, die von  dort  in
eigener  Verantwortung  erstellt  und dem  Senat  übermittelt  wurden
.
Alle Antworten  sind wie erbeten als  Übersicht nach  den  jeweiligen  Bezirken
im  Anhang einzeln  tabellarisch  dargestellt.
In  diesem  Zusammenhang  werden auch die im §  11 Abs.   1 Bezirksverwaltungsgesetzes
verankerten   Rechte jedes   Mitgliedes   einer Bezirksverordnetenversammlung, Anfragen an das Bez
irksamt zu stellen, aufgezeigt.
Der  Senat weiß  um das  Interesse  der  Bezirke, Seniorenvertretungen  in  Anerkennung des  ehrenamtlichen  Engagements ihrer  Mitglieder  und  der  damit  einhergehenden Verantwortung  bei  der  Wahrnehmung  der  im  Berliner  Seniorengesetz  benannten Aufgabenin eigener Zuständigkeit (s.o.)zu fördern. Er regt daher an, mit den Bezirken zuerst einen     Austausch     zur Rolle     und     zu     Rechten     der     bezirklichen Seniorenvertretungen  zu  führen,  um  daraus  ggf.  anschließend bezirksübergreifende Standards  zur Ausstattung  und Unterstützung  bezirklicher  Seniorenvertretungen  zu
entwickeln.

Tabelle der Bezirksbeantwortungen
--->-LINK zur gesamten Drucksache



 

aktualisiert von Jens Friedrich, 31.12.2017, 14:40 Uhr


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