Auf Kontrastseite umschalten Schrift vergrößern Schrift verkleinern
Nachrichten geordnet nach Gruppen--->hier drücken
Aktuelles- Interessantes
31.07.2017, 14:49 Uhr
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist 2016 drastisch zurückgegangen. Die erweiterten Kontrolloptionen der Leistungsträger müssen aber erst noch Wirkung zeigen.

Artikel von Matthias Wallenfels in der Ärztezeitung 
Auszug

Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnet für das vergangene Jahr einen Rückgang in puncto Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen um 44,7 Prozent gegenüber 2015 – von 4457 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registrierten Fällen auf 2465. Damit liegen die registrierten Abrechnungsdelikte deutlich unter dem Fünfjahresdurchschnitt von 4001 Fällen pro Jahr. Der erfasste Schaden sank 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 58,6 Prozent von 70 auf 29 Millionen Euro, wie aus dem "Bundeslagebild 2016 Wirtschaftskriminalität" des BKA hervorgeht. Die PKS ist allerdings nur bedingt aussagekräftig, da Betrugsdelikte, die von Staatsanwaltschaften und/oder von Finanzbehörden unmittelbar und ohne Beteiligung der Polizei bearbeitet werden, keinen Eingang in die Statistik finden.

 

Die Entwicklung beim Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist laut BKA vorrangig auf einen starken Rückgang der Fallzahlen in Berlin und Hamburg zurückzuführen. Weiterhin stellt jedoch der seit Jahren gerade in Berlin auffällige Abrechnungsbetrug durch vornehmlich russischsprachige Pflegedienste auch in Zukunft eine große Herausforderung dar, wie aus dem Bundeslagebild hervorgeht.

 

Für das Jahr 2016 zeigt das Bundeskriminalamt am Fall eines Verfahrens der Organisierten Kriminalität wegen bandenmäßigen Betrugs exemplarisch das Schadenspotenzial krimineller Pflegedienste auf. Allein in diesem Ermittlungsverfahren sei den Kranken-, Pflege- und Sozialkassen ein Schaden in Höhe von 1,4 Millionen Euro entstanden.


........Das BKA geht davon aus, "dass der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen auch zukünftig von Bedeutung sein wird". Das ist auf politischer Seite wahrgenommen worden, wie die Kriminalexperten mit Hinweis auf das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz III attestieren. Das Gesetz räumt den Kostenträgern erweiterte Kontrollmaßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ein.

So können etwa einzelne Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen für Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringen, veranlassen, dass der MDK die Qualität und Abrechnung der von diesen Gesundheitsdienstleistern erbrachten Leistungen nach Paragraf 37 SGB V im Rahmen von Regel- oder Anlassprüfungen kontrolliert.

Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen schätzen den durch Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden auf etwa eine Milliarde Euro.
 vom 28.7.2017
 

 
aktualisiert 31.07.2017, 14:56 Uhr