"Zur aktuellen Diskussion über die Ergebnisse der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:
Seit dem 1. Januar 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Verfahren zur Pflegebegutachtung. Seitdem haben die Medizinischen Dienste mehrfach die Zahlen zur Einstufung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Die jüngsten Zahlen beziehen sich auf die Pflegebegutachtungen der Medizinischen Dienste (MDK) vom 1. Januar bis 31. Juli 2017. In diesem Zeitraum haben die MDK insgesamt 536.000 Antragsteller auf Pflegeleistungen erstmals begutachtet. Bei 432.000 erstmals Begutachteten haben die MDK einen der fünf Pflegegrade (PG) empfohlen.
Begutachtungsempfehlungen bei Erstbegutachtungen |
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Anzahl Erstbegutachtungen |
nicht pflegebedürftig |
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 |
PG 5 |
536.000 | 19,3% | 24,9% | 34,5% | 14,9% | 4,8% | 1,6% |
Im Vergleich zum alten System mit drei Pflegestufen wurden insgesamt mehr Antragsteller als pflegebedürftig anerkannt und es wurden mehr Antragsteller in die höheren Pflegegrade 4 und 5 eingestuft."
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