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Sonstiges
19.10.2017, 10:11 Uhr
BZgA beantwortet häufige Fragen zur Organ- und Gewebespende
Neue Broschüre für eine informierte Entscheidung

Pressemitteilung 

Neue Broschüre für eine informierte Entscheidung

 Köln, 06. Oktober 2017. In Deutschland wünscht sich nach den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) fast die Hälfte der Bevölkerung mehr Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende. Die BZgA hat daher in einer neuen Broschüre mit dem Titel „Antworten auf wichtige Fragen - Organ- und Gewebespende“ 30 häufig gestellte Fragen zum Thema zusammengetragen.

Eine der gängigen Fragestellungen erläutert Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Viele Menschen sind unsicher, ob sie aufgrund des Alters oder von Vorerkrankungen dennoch Organe spenden können. Eine feste obere Altersgrenze für eine Organspende gibt es nicht. Auch im höheren Alter können Organe und Gewebe gespendet werden. Ob sich Gewebe und Organe für eine Transplantation eignen, wird immer im Einzelfall medizinisch beurteilt und entschieden. Wichtig ist der Zustand und die Passung der zu transplantierenden Organe und Gewebe und nicht das Alter der spendenden Person.“

Darüber hinaus thematisiert die Broschüre, wie man seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende festhalten kann. Sie kann in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Hilfreich ist es, den Organspendeausweis immer bei den Personalpapieren mitzuführen und insbesondere Angehörige oder nahestehende Personen über den eigenen Willen zu informieren.

Auch Fragen, welche Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebespende vorliegen müssen und wie eine Organ- und Gewebespende abläuft, werden in der Broschüre beantwortet. Wer sich entschieden hat, kann den Organspendeausweis direkt im Heft ausfüllen und heraustrennen.

Die Broschüre „Antworten auf wichtige Fragen - Organ- und Gewebespende“ kann heruntergeladen werden unter: www.organspende-info.de

oder kostenfrei bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de
www.bzga.de/infomaterialien

      

 
aktualisiert 19.10.2017, 10:29 Uhr