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15.06.2018, 11:33 Uhr | VKA Nachrichten Juni 2018
Stufenweise Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen
n drei Etappen zu einem differenzierten System
Der ABS macht auf eine Artikel in den VKA Nachrichte Juni 2018 aufmerksam
, der geplante Maßnahmen  im angespannten Pflegesystem zusammenfasst


"Wie  vom  Gesetzgeber  gefordert,  sollen  bis  spätestens  30.  Juni  2018  verbindliche  Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche in
Krankenhäusern festgelegt werden. Wir berichteten darüber bereits in der Ausgabe der VKA-Nachrichten im August 2017.
Auf  Vorschlag  des  Bundesgesundheitsministeriums  haben  sich  die  Deutsche  Krankenhausgesellschaft  (DKG)  und  der  Spitzenverband  Bund  der  Krankenkassen  (GKV-SV)  am 25.  April  2018  inzwischen  auf  ein  dreistufiges Modell  zur  Einführung  von  Pflegepersonaluntergrenzen verständigt.

Das Stufenmodell sieht folgenden Aufbau vor: 
 
1.   Stufe   Festlegung   von   Pflegepersonaluntergrenzen  anhand  einer  Einstufung  in  Schweregradgruppen:
Die    Personaluntergrenzen werden in sechs ausgewählten pflegesensitiven Bereichen ab 2019 eingeführt (Neurologie,  Geriatrie,  Herzchirurgie,  Kardiologie,  Unfallchirurgie, Intensivmedizin).
Es   erfolgt   eine   prospektive   Einstufung   der pflegesensitiven  Bereiche  auf  Grundlage  des  Pflegelastkatalogs  des  InEK  (Institut  für  Ent-
geltsystem  im  Krankenhaus)  in  die  Schweregradgruppen  „leicht“,  „mittel“  und  „schwer“. 
Für  Nacht-  und  Wochenendschichten  werden  eigene Pflgeegepersonaluntergrenzen ausgewiesen.
Die  Einhaltung  der  Pflegepersonaluntergrenzen wird als Durchschnittswert monatsbezogen ermittelt. Unterjährige Veränderungen der Einstufung in die Schweregradgruppen sowie die Zahl der Schichten, in denen die Untergrenzen nicht eingehalten worden sind, werden einmal je  Quartal  an  die  Kostenträger  und  das  InEK  übermittelt.
Stufenweise Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen In drei Etappen zu einem differenzierten System
 
2.  Stufe:  Evaluation:  Nach  dem  ersten  Anwendungsjahr  2019  wird  die  Anwendung  und  Wirkung des mit Stufe 1 eingeführten Modells
evaluiert. Dabei soll geprüft werden, inwiefern eine genauere Erfassung erfolgen kann.
 
3.   Stufe   Einführung   von   Personaluntergrenzen  mit  differenzierten  Bezugszeiträumen:
Im Laufe des Jahres 2020 vereinbaren die Selbstverwaltungspartner dann, ob und wie ein differenziertes  und  genaueres  System  umgesetzt werden kann.
Dieses Stufenmodell ist bei einer sogenannten „Großen  Verhandlungsrunde“  am  8.  Mai  2018  unter  Beteiligung  der  weiteren  Organisationen (Gewerkschaften, Patientenvertretung etc.) vorgestellt worden. An Einzelheiten zur weiteren Umsetzung wird derzeit noch gearbeitet.
Anfang  Juni  2018  finden  weitere  bilaterale  Verhandlungsrunden  mit  dem  GKV-Spitzenverband   statt.   Die   Ergebnisse   einer   aktuell   laufenden   KPMG-Krankenhausbefragung   zur Personalausstattung  in  den  pflegesensitiven Bereichen  werden  für  Ende  Juni  erwartet.  (ek/d "
aktualisiert 15.06.2018, 11:44 Uhr