Landesbeihilfeverordnung wird geändert.
Für den Senat von Berlin hat die Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Dr. Margaretha Sudhof, in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Dienstleistung der Beihilfestelle beim Landesverwaltungsamt Berlin bestätigt, dass die Landesbeihilfeverordnung - LBhVO - geändert werden soll. Der über 260 Seiten umfassende Verordnungsentwurf sieht die inhaltsgleiche Übertragung beihilferechtlicher Regelungen des Bundes nach dem Stand vom Oktober 2016 sowie die wirkungsgleiche Übernahme von Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes - PSG II - für die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen vor. Bis zum 20. Juli 2018 hat der Finanzsenator den Verwaltungsstellen, den Verbänden sowie Interessenvertretungen die Möglichkeit zur Stellungnahme für dieses wichtiges Vorhaben für Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern eingeräumt.
Der Verordnungsentwurf kann zur elektronischen Übersendung beim Netzwerk Aktive Berliner Senioren - ABS - angefordert werden.
jj
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