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Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
14.03.2019, 11:06 Uhr
Sammlung von Stichpunkten
Sammlung von Stichpunkten

Unwürdiger Ausschluß der Seniorenvertreter im nicht-öffentlichen Teil der Ausschußsitzungen

rechtssichere Mitwirkung der SV in den Ausschüsssen
Aufnahme in das BezVerwG

 
unklarer Status der Seniorenvertretung---- Interessenszusammenschluß  ohne Rechtsfähigkeit

Vereinbarkeit eines politischen Mandats mit der Wahl zur Seniorenvertretung?


z.B. Bezirksverordnete zw. Bürgerdeputierte.
denn Maßgabe im Gesetz: politisch unabhängig

Unabhängigkeit der Seniorenvertretung
keine Einflußnahme durch durch BA und BVV 
 

Rederecht und Antragsrecht der SV in der BVV und Ausschüssen

Mutwirkung der SV-Vertreter im nicht-öffentlichen Teil der Ausschußsitzungen
z.Z. werden die Seniorevertreter als "Öffentlichkeit behandelt und werden somit ausgeschlossen

Aufwandsentschädigung
für Teilnahme an Ausschußsitzungen

Klare Trennung zwischen Landesseniorenbeirat LSBB und Landesseniorenvertretung LSV
Sinnhaftigkeit die Vorsitzenden der bezirklichen Seniorenvertretungen gleichzeitig auch Mitglieder im LSBB?? 



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aktualisiert 24.03.2019, 20:03 Uhr