Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
14.03.2019, 11:06 Uhr
Sammlung von Stichpunkten
Sammlung von Stichpunkten
z.B. Bezirksverordnete zw. Bürgerdeputierte.
denn Maßgabe im Gesetz: politisch unabhängig
Mutwirkung der SV-Vertreter im nicht-öffentlichen Teil der Ausschußsitzungen
z.Z. werden die Seniorevertreter als "Öffentlichkeit behandelt und werden somit ausgeschlossen
Aufwandsentschädigung
für Teilnahme an Ausschußsitzungen
Klare Trennung zwischen Landesseniorenbeirat LSBB und Landesseniorenvertretung LSV
Sinnhaftigkeit die Vorsitzenden der bezirklichen Seniorenvertretungen gleichzeitig auch Mitglieder im LSBB??
Unwürdiger Ausschluß der Seniorenvertreter im nicht-öffentlichen Teil der Ausschußsitzungen
rechtssichere Mitwirkung der SV in den Ausschüsssen
Aufnahme in das BezVerwG
unklarer Status der Seniorenvertretung---- Interessenszusammenschluß ohne Rechtsfähigkeit
Vereinbarkeit eines politischen Mandats mit der Wahl zur Seniorenvertretung?
z.B. Bezirksverordnete zw. Bürgerdeputierte.
denn Maßgabe im Gesetz: politisch unabhängig
Unabhängigkeit der Seniorenvertretung
keine Einflußnahme durch durch BA und BVV
Mutwirkung der SV-Vertreter im nicht-öffentlichen Teil der Ausschußsitzungen
z.Z. werden die Seniorevertreter als "Öffentlichkeit behandelt und werden somit ausgeschlossen
Aufwandsentschädigung
für Teilnahme an Ausschußsitzungen
Klare Trennung zwischen Landesseniorenbeirat LSBB und Landesseniorenvertretung LSV
Sinnhaftigkeit die Vorsitzenden der bezirklichen Seniorenvertretungen gleichzeitig auch Mitglieder im LSBB??
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aktualisiert 24.03.2019, 20:03 Uhr
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