Der Klimawandel ist eine große globale Herausforderung. Deutschland trägt als eine führende Industrienation eine besondere Verantwortung. Dabei geht es um die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen, um unsere gemeinsame Zukunft und die unserer Kinder. Diese Verantwortung werden wir fair verteilen und wir haben einen Plan – das Klimaschutzprogramm 2030.
Mit einer Bepreisung des klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und gesetzlichen Standards für mehr Innovationen wollen wir Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent Treibhausgase weniger im Vergleich zum Jahr 1990. Das Klimaschutzprogramm 2030 legt einen konkreten Pfad dafür fest. Diesen Plan wollen wir wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen umsetzen.
Klimafreundliches Verhalten wird belohnt
Dabei ist klar: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Neue Anforderungen werden wir fair verteilen. Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt. Wir setzen auf Anreize, CO2 einzusparen und fördern technologische Lösungen. Klimaschutz geht jeden an, aber niemand soll überfordert werden. Klimaschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, gleichzeitig stärkt es Deutschland als innovativen Wirtschaftsstandort.
Die Elemente des Klimaschutzprogramms CO2-Bepreisung
Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Das ist – so auch die einhellige Meinung der Wissenschaft - der volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.
Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.
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Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro
Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Dabei werden Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und
Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und
Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen
sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als
Verschmutzungsrecht.
Der Festpreis startet mit 10 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35 Euro pro
Tonne CO2. Damit ist in den kommenden Jahren Planungssicherheit gegeben. Ab 2026 bildet sich der Preis am
Markt, solange er sich zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis bewegt. Die Gesamtmenge an
Zertifikaten, die deutschlandweit ausgegeben wird, entspricht dann den Erfordernissen der deutschen und
europäischen Klimaziele.
Förderprogramme
Das Klimaschutzprogramm 2030 sorgt mit seinen Förderprogrammen dafür, dass jede und jeder mit den neuen
Gegebenheiten zurechtkommt.
Dazu gehört etwa die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Das Programm
sieht auch eine hohe Förderquote von 40 Prozent für den Austausch von Ölheizungen gegen neue,
klimafreundlichere Heizanlagen vor. Für einen Umstieg auf Elektro-Fahrzeuge wird die Umweltprämie fortgesetzt.
Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft mit Förderprogrammen für die Entwicklung energieeffizienter
Technologien. Das Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste Zeit stärkere Fördermaßnahmen, um
möglichst viele Menschen zum klimafreundlichem Wohnen und klimafreundlicher Mobilität zu motivieren, bevor in
diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die CO2-Bepreisung greift. So werden die 2020er Jahre das Jahrzehnt
der Umsetzung von Energie- und Mobilitätswende.
Entlastung für Bürgerinnen und Bürgern
Die Bundesregierung senkt mittelfristig die Stromkosten als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Das
Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, wird der Strompreis weiter gesenkt.
Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale, abhängig von der Entfernung, die sie zurücklegen. Sie
bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21. Die Regelung läuft Ende 2026 aus. Das bedeutet: Wer mehr Energie
benötigt, weil er längere Wege hat, wird auch stärker entlastet.
Menschen, die Wohngeld beziehen, sollen außerdem von steigenden Energiepreisen verschont werden. Um soziale
Härten zu vermeiden, erhöht die Bundesregierung das Wohngeld um zehn Prozent.
Entlastungen wird es auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln geben: Wer längere Strecken mit dem Zug fährt,
tut dies zukünftig günstiger durch eine von 19 auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer.
Bauen und Wohnen
14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen) kommen aus dem Gebäudesektor.
Im Jahr 2030 dürfen es in diesem Bereich nur noch 72 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein. Mit einem Mix aus
verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen wollen wir Bauen und Wohnen in
Deutschland klimafreundlicher machen.
Energetische Sanierung steuerlich fördern
Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern
und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller
Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Die bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10
Prozent erhöht.
Heizanlagen erneuern
Es lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder
direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Dafür wird es eine „Austauschprämie“ mit einer 40 prozentigen
Förderung geben.
Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von
Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.
Verkehr
Im Vergleich zu 1990 müssen sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 bis 42 Prozent verringern. Mit
einem Paket aus Förderung der Elektromobilität, Stärkung der Bahn und CO2-Bepreisung soll das erreicht werden.
Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität
In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert den
Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vor. Die
Bundesregierung wird verbindlich regeln, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten
und auf Kundenparkplätzen eingerichtet werden. Die meisten Ladevorgänge werden jedoch zuhause oder am
Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls durch eine
Kaufprämie gefördert.
Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die Errichtung von
Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu
dulden.
Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge
Die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb wird verlängert und für Autos unter
40 000 Euro angehoben. Das Ziel der Bundesregierung lautet: Bis 2030 sollen 7 bis 10 Millionen
Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Bei der Erstzulassung und der Umrüstung sind
Elektrofahrzeuge zunächst von der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Auch E-Dienstwagen werden weiterhin steuerlich gefördert, reine Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40
000 Euro) sind besonders begünstigt.
Attraktiverer Öffentlicher Nahverkehr
Die Bundesregierung hat die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf eine Milliarde Euro jährlich ab
2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden. Ab 2025 werden diese Mittel 2 Milliarden Euro
jährlich betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen, wasserstoffbasierten und
Biogas-Antrieben gefördert werden.
Investitionen in die Bahn
Bis 2030 investieren der Bund und die Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das Schienennetz. Auch der
Güterverkehr wird von dieser Modernisierung profitieren. Dadurch bringen wir mehr Güter auf die Schiene. Die
Bahn wird von 2020 bis 2030 jährlich eine Mrd. € für Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des
Schienennetzes erhalten.
Bahnfahren billiger, Kurzstreckenflüge teurer
Die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von
sieben Prozent gesenkt. Im Flugverkehr erhöht die Bundesregierung die Luftverkehrsabgabe ab dem 01.01.2020
und verhindert Dumpingpreise.
Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer
Die Bundesregierung wird die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur
Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1. 1. 2021 wird die Bemessungsgrundlage der
Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 gCO2/km schrittweise erhöht.
Landwirtschaft
Der Landwirtschaftssektor darf im Jahr 2030 noch höchstens 58 bis 61 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr
emittieren. Bestehende Instrumente senken die Emissionen für das Jahr 2030 auf rund 67 Millionen Tonnen CO2
pro Jahr. Deutschlands Landwirtschaft soll durch einen Maßnahmen-Mix klimafreundlicher werden.
• Weniger Stickstoffüberschüsse
• Mehr Ökolandbau
• Weniger Emissionen in der Tierhaltung
• Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
• Weniger Lebensmittelabfälle
Industrie
Die Industrie muss ihre Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im Vergleich zu 1990) mindern. Bis 2016 hat
sie bereits eine erhebliche Reduktion erreicht. Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz und den
erneuerbaren Energien-Ausbau sollen weitere CO2-Einsparungen erreichen.
Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft
Das Programm bündelt fünf bestehende Förderprogramme und entwickelt sie weiter. So können Unternehmen
Aufwand einsparen und vom "One-Stop-Shop" profitieren. Das Programm fördert vor allem Investitionen
energiesparsame Produktion.
Nationales Dekarbonisierungsprogramm
Das Förderprogramm unterstützt die Entwicklung von klimafreundlichen Produktionsprozessen in der
emissionsintensiven Industrie (zum Beispiel Stahl, Aluminium).
Energiewirtschaft
Im Energiesektor sollen die Emissionen bis 2030 auf 175 bis 183 Millionen Tonnen CO2 sinken. Hier gibt es
schon seit Jahren erhebliche Einsparungen. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kohle, dem Ausbau
erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz schreiben wir diese positive Entwicklung fort.
Schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung
Nach den Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung" sollen Kohlekraftwerke bis
2030 nur noch 17 Gigawatt Strom produzieren. Bis spätestens 2038 soll es keinen Strom aus Kohle mehr geben.
Die Bundesregierung hat das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen vorgelegt und wird im November den
Ausstieg aus der Kohle im Kabinett beschließen. Das Sofortprogramm für die Braunkohleregionen ist ein erster
Schritt, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten.
Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 65 Prozent
Um im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen, muss die
Akzeptanz für den Ausbau in der Bevölkerung gestärkt werden. Neue Abstandsregelungen sollen für die Windkraft
ebenso helfen wie neue finanzielle Vorteile für Kommunen, in denen Windräder gebaut werden.
Forschung und Entwicklung
Wachsende Rolle des Wasserstoffs
Wasserstoff ist zentral für den Umbau zur klimafreundlichen Wirtschaft. Die Bundesregierung wird bis Ende
des Jahres eine Wasserstoffstrategie vorlegen.
Batteriezellfertigung in Deutschland stärken
Die Bundesregierung fördert die Batteriezellfertigung mit rund einer Milliarde Euro. Das wird zu mehreren
Standorten in Deutschland führen. Das Dachkonzept "Forschungsfabrik Batterie" unterstützt den Kompetenz- und
Technologieausbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batterie.
Speicherung und Nutzung von CO2
Die Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung zur CO2-Speicherung und -Nutzung fördern. Sie kann
eine Lösung sein für Emissionen, die nicht anders vermieden werden können. Die Bundesregierung wird darüber
einen Dialog mit allen Interessensgruppen starten.
Wie wird das Klimaschutzprogramm umgesetzt?
Noch in diesem Jahr soll das Kabinett die gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Programms verabschieden.
Um die Klimaschutzziele 2030 sicher zu erreichen, werden die jährlichen Minderungsziele aus dem
Klimaschutzplan 2050 gesetzlich festgeschrieben.
Die Bundesregierung wird den Fortschritt im Klimaschutz jedes Jahr genau ermitteln und durch einen
Expertenrat begleiten lassen. Das Klimakabinett überprüft jährlich, wie wirksam und zielgenau die Maßnahmen
sind. Erfüllt ein Sektor seine Ziele nicht, legt das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein
Sofortprogramm zur Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage passt das Klimakabinett das Klimaschutzprogramm
2030 so an, dass die Ziele erreicht werden.
Finanzierung
Alle zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder
als Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Der Bundesregierung geht es nicht um zusätzliche
Einnahmen für den Staat.
Die geplanten Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplan 2020 des Energie- und Klimafonds aufgenommen. Er
bleibt damit das zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland.
Zusammen mit Mitteln außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis 2030 für Energiewende und Klimaschutz
einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das stößt weitere Investitionen in klimafreundliche
Maßnahmen an und stützt die Konjunktur. So wird Deutschland als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft.
Freitag, 20. September 2019
Link zur Meldung im Webangebot: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzprogramm-2030-1673578
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