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Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
05.12.2019, 11:41 Uhr
Evaluierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes
es geht voran
 der Hauptausschuss des Abghs. hat am 29. 11.2019 in seiner Reste-Lesung zum Einzelplan 11 die Finanzierungsgrundlage für die Evaluierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes auf Antrag der Koalitionsparteien mit je 70.000 € in 2020 und 2021 beschlossen. Darüber hat gestern die AG Zukunft des Landesseniorenbeirats - LSBB - beraten. Die SenIAS wird noch diese Woche aufgefordert werden, mit der AG den Text für die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens bzw. einer - öffentlichen - Ausschreibung zu erörtern. Damit ist der Forderung des LSBB voll entsprochen worden.
 
aktualisiert 05.12.2019, 11:44 Uhr