Die wenigsten Menschen machen sich gerne Gedanken darüber, welche Vorkehrungen sie idealerweise für schwierige Situation und Notfälle in ihrem Leben treffen sollten. Dazu zählt auch, plötzlich pflegebedürftig zu werden.
Wenn Ehepartner, Lebensgefährten oder die eigenen Eltern zu Pflegefällen werden und nicht im Voraus Vollmachten erteilt bzw. Verfügungen erstellt haben, stellt das die Angehörigen nicht selten vor große praktische Schwierigkeiten. Die wohl größte dieser Schwierigkeiten ist, dass im Falle der Nichterteilung einer Bankvollmacht niemand auf die Konten der betroffenen Person zugreifen kann.
Älter werdende Menschen sollte sich deshalb bewusst machen, wie wichtig es ist, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen. Eine Vollmacht kann solange ausgestellt werden, solange eine Person noch geschäftsfähig ist. Sobald jemand zum Pflegefall wird, ist eine Geschäftsfähigkeit möglicherweise nicht mehr gegeben.
Was kann passieren, wenn keine Kontovollmacht erteilt wurde?
----->Checkliste unterhttps://www.onlinekontocheck.de/ratgeber-bankvollmacht-kontovollmacht-fuer-den-pflegefall/
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