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Sonstiges
01.09.2020, 18:17 Uhr
Abschlußbericht zur Änderung des Bundesteilhabegesetzes BTHG

grafik BTHG
Mit diesem Dokument legt das Projekt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin (BTHG-Projekt) seinen Abschlussbericht vor. Das Projekt endet offiziell am 30. Juni, die Umsetzung des BTHG wird anschließend in der Linienarbeit fortgesetzt. Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und ihre Selbstbestimmung zu stärken. Dadurch werden wichtige Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Im Fokus steht die Reformierung der Eingliederungshilfe. Diese wird aus der Sozialhilfe, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, herausgelöst und durch das BTHG im Neunten Buch Sozialgesetzbuch zu einem modernen Teilhaberecht umgestaltet. Ausgangspunkt dieser neuen Eingliederungshilfe sind die Vorstellungen jedes einzelnen Menschen von seiner Lebensgestaltung. Passgenaue Hilfen sollen mehr Selbstbestimmung und Inklusion ermöglichen. Die Beteiligungsrechte der Menschen mit Behinderungen werden gestärkt. Verwaltungsabläufe und die Steuerungsfähigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe sollen verbessert und berlinweit einheitlich sein…..“

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aktualisiert 18.03.2021, 11:57 Uhr