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12.06.2021, 14:33 Uhr
Mehrgenerationenwohnen als Beitrag zur Verringerung von Einsamkeit und sozialer Isolation im Land Berlin
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abg. Demirbüken-Wegner
                               Drucksache 18 / 27 631
Schriftliche Anfrage
18. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU)
vom 17. Mai 2021 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2021)

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/27631
vom 17. Mai 2021
über Mehrgenerationenwohnen als Beitrag zur Verringerung von Einsamkeit und sozialer Isolation im Land Berlin
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie steht der Senat zur Frage des Mehrgenerationenwohnens als Beitrag gegen Vereinsamung und sozialer
Isolation in einer Großstadt?
Antwort zu 1:
Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt Berlin, dem demografischen Wandel verbunden mit einem starken Wachstum des Bevölkerungsanteils der älteren Generationen und einem Wandel der Lebenstile, wird der Wunsch nach selbstbestimmtem, geselligem Wohnen und alternativen Wohnkonzepten immer präsenter. Hierbei ist ein zunehmendes Interesse nach gemeinschaftlichen, sozial-integrativen Wohnformen zu verzeichnen. Generationengerechtigkeit, Inklusion und die Übernahme
von Verantwortung und Selbstorganisation sind dabei tragende Leitbilder und Motoren für das Generationenwohnen.
Der Senat vertritt dabei die Ansicht, dass das Mehrgenerationenwohnen hierbei einen wichtigen Beitrag gegen Vereinsamung und soziale Isolation leisten und zu mehr Teilhabe innerhalb der Nachbarschaften führen kann. Im Stadtbild von Berlin sind bereits an vielen Stellen derartige Projekte vorhanden, einige davon sind auf der Internetseite der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – „Wohnen im Alter –
Gemeinschaftliches Wohnen – Beispielprojekte“ – dokumentiert.
Der Senat hat bereits seit 2008 strategisch auf die Fragestellung reagiert und die Netzwerkagentur GenerationenWohnen eingerichtet. Diese Agentur wird alle 2 Jahre neu ausgeschrieben, evaluiert und in den aktuellen Themensetzungen nachjustiert.2
Der Senat unterstützt außerdem anhand der Wohnungsneubauförderung u.a. die Umsetzung derartiger Projekte. Mit den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2019 wird
das Ziel verfolgt, die sozialen Nachbarschaften in Wohnquartieren zu stärken, das Wohnungsangebot nachhaltig zu erhöhen und dabei insbesondere preiswerten Wohnraum für einkommensschwache Wohnungssuchende bereitzustellen.
Die Bauvorhaben sollen dabei eine oder mehrere Zielsetzungen verfolgen, indem sie u.a.das generationenübergreifende, altersgerechte und barrierefreie Wohnen fördern, den Anforderungen von Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit Behinderungen gerecht werden oder die Idee des genossenschaftlichen Wohnens unterstützen.

Frage2 

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aktualisiert 12.06.2021, 14:44 Uhr