Auf Kontrastseite umschalten Schrift vergrößern Schrift verkleinern
Nachrichten geordnet nach Gruppen--->hier drücken
Aktuelles- Interessantes
01.08.2022, 14:30 Uhr
Achtung: gilt auch für Senioren mit Immobilienbesitz- neue Grundsteuerberechnung- Abgabefrist bis 31.10.22
ab 1.7.2022
2022 ist die Grundsteuer-Erklärung für alle
Eigentümer Pflicht.
Auch Senioren mit Eigentum sind verpflichtet bis Ende Oktober 2022  Grundsteuer-Erklärung abzugeben

Nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts muss die von Eigentümern zu zahlende Grundsteuer neu berechnet werden. 2018 hatten die Richter die bisherige Bewertung von Grundstücken mit einem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Die Werte dafür stammten im Westen aus dem Jahr 1964, im Osten sogar aus den 1930er-Jahren. Der Bundestag verabschiedete dann 2019 mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eine gesetzliche Neuregelung. Diese hat nun konkrete Auswirkungen für alle, die eine Immobilie besitzen


Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Deutschland müssen nun bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in der sie Angaben zu ihrem Grundbesitz am Stichtag 1. Januar 2022 machen. Auf Basis dieser Daten wird dann die neue Grundsteuer berechnet, die erstmals 2025 erhoben werden soll. Die Abgabe dieser so genannten Feststellungserklärung ist ab heute möglich.

Finanzamt übermittelt werden. Dafür wird ein Benutzerkonto benötigt, das online beantragt werden kann. Dieses Konto ist steuerartenübergreifend. Wer also bereits ein Elster-Konto für die Abgabe der Einkommensteuererklärung besitzt, kann dieses auch für die Feststellungserklärung nutzen. Mit dem Benutzerkonto können auch Erklärungen für Angehörige abgegeben werden. Nur in Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag bei der Finanzverwaltung hin kann die Abgabe auch schriftlich erfolgen.
Für jede Immobilie muss eine eigene Erklärung abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Finanzamtszuständigkeit nach der Lage des Grundbesitzes richtet, also auch ein anderes Finanzamt Adressat der Erklärung sein kann als etwa das für die Einkommensteuer zuständige.

 Von Detlev Landmesser, tagesschau.de.

Information der Senatsverwaltung für Finanzen
Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab 1. Juli 2022 zum Beispiel im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt. Für die elektronische Übermittlung über das Portal „Mein ELSTER“ ist ein Benutzerkonto erforderlich. Ist

GRUNDSTEUER-2022-07-schritt-fuer-schritt-anleitung-we.pdf



aktualisiert 03.09.2022, 14:24 Uhr