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09.01.2018, 18:30 Uhr |
Wartezeiten bei und von Missbrauch von Notrufen
AGH DRS 18/12904


 Schriftliche Anfrage  
des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP)
vom 07. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2017) und  Antwort vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2017)

zur DRS

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
 
 
1. Welche durchschnittliche Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und bisher in 2017 bei dem polizeilichen Notruf angefallen?
 
Zu 1.: 
 
Jahr 2013 2014 2015* 2016 2017** Durchschnittliche Wartezeit 7  Sekunden 11  Sekunden 11  Sekunden 13  Sekunden 13  Sekunden
 
*  Aufgrund einer Havarie bedingten Auslagerung der Einsatzleitzentrale (ELZ) konnten im Zeitraum 16. Juli bis 1. November 2015 Daten nicht durchgehend erfasst werden. **  Stand: 11.12.2017
 
 
2. Welche längste Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2013, 2014 2015, 2016 und bisher in 2017 bei dem polizeilichen Notruf angefallen?
 
Zu 2.: Das in der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin zum Einsatz kommende Auswertesystem wies bis März 2017 die Wartezeit lediglich in Intervallen aus. Die Intervalle waren in die Zeiträume 0 bis 10 Sekunden, 11 bis 20 Sekunden, 21 bis 30 Sekunden sowie länger als 30 Sekunden gestaffelt. Ein Höchstwert der Wartezeit kann für die Jahre 2013 bis 2016 nicht angegeben werden.
 
Im März 2017 wurde eine Anpassung in der Auswertungssoftware vorgenommen. Die längste Wartezeit zwischen Rufeingangssignalisierung in der Einsatzleitzentrale der Polizei und der Rufannahme durch eine Dienstkraft ist seither am 29. Juni 2017 gemessen worden und lag bei 11 Minuten 8 Sekunden. Grund für die lange Warte
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zeit in der Zeit von 20:00 – 21:00 Uhr war ein Unwetter in Berlin mit daraus resultierendem Stark- und Dauerregen (Ausnahmezustand Wetter). Hierbei gehen in kurzer Zeit sehr viele Notrufe gleichzeitig ein, die nacheinander abgearbeitet werden müssen und das reguläre Anruferaufkommen massiv überschreiten. 
 
 
3. Welche durchschnittliche Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und bisher in 2017 bei dem Feuerwehrnotruf angefallen?
 
Zu 3.:
 
Jahr 2013 2014 2015 2016* 2017** durchschnittliche Wartezeit 9,02 Sekunden 10,91 Sekunden 13,8 Sekunden 13,9 Sekunden 20,6  Sekunden
 
*  ermittelter Durchschnittswert zum Jahresabschluss 2016 (Abweichung um 0,1 zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/10 085) **  Stand: 11.12.2017
 
 
4. Welche längste Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und bisher in 2017 bei dem Feuerwehrnotruf angefallen?
 
Zu 4.: 
 
 2013 2014 2015 2016 2017 längste Wartezeit 00:05:21 h/min/sec 00:10:54 h/min/sec 00:04:50 h/min/sec 00:07:22 h/min/sec 00:18:31 h/min/sec
 
Bei der Beurteilung der längsten Wartezeiten ist zu berücksichtigen, dass es sich in diesen Fällen um besondere Einsatzsituationen handelt. Beispiele für solche Einsätze sind Ausnahmezustände aufgrund extremer Wetterereignisse. Hierbei gehen in kurzer Zeit sehr viele Notrufe gleichzeitig ein, die nacheinander abgearbeitet werden müssen und das reguläre Anruferaufkommen massiv überschreiten.
 
Der für 2017 genannte Wert stammt vom 05.10.2017 aus der Zeit des Sturmtiefs Xavier.
 
5. Die Berliner Polizei berichtet auf Ihrer Internetpräsenz von einer Vielzahl von zweckfremden Nutzungen des polizeilichen Notrufs. Wie viele dieser Fälle sind für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und bisher in 2017 erfasst?
 
Zu 5.: Eine Statistik über zweckfremde Nutzung des polizeilichen Notrufs wird nicht geführt.
 
6. In wie vielen dieser Fälle ist eine Strafanzeige nach § 145 StGB von Amts wegen erfolgt? Wie ist der Anteil der rechtskräftigen Verurteilungen aus diesen Strafanzeigen?
 
Zu 6.: Aus dem Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden in Berlin kann nur eine Abfrage nach Strafverfahren gemäß § 145 StGB beantwortet werden. § 145 StGB stellt neben der zweckfremden Nutzung dieser Notrufe auch Tathandlungen
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wie z.B. das Entwenden von Nothämmern aus Bussen oder von Rettungsringen von Brückengeländern unter Strafe. Es kann daher keine Aussage dazu getroffen werden, in wie vielen dieser Fälle eine zweckfremde Nutzung des Polizei- oder Feuerwehrnotrufs vorlag. Im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden ist die Anzahl der von Amts wegen eingeleiteten Verfahren nicht gesondert erfasst.
 
Bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden ging die folgende Anzahl von Verfahren wegen Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln gemäß § 145 StGB ein:
 
Jahr Verfahren 2013 1.776 2014 1.800 2015 1.428 2016 1.622 2017* 1.631
 
* Stand: 18.12.2017
 
Entsprechend der amtlichen Strafverfolgungsstatistik für die Jahre 2013 bis 2016 (2017 liegt noch nicht vor) wurde zu der Straftat nach § 145 StGB – „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ folgende Anzahl von Personen verurteilt:
 
Jahr Verurteilungen 2013 40 2014 58 2015 46 2016 49
 
7. Wie viele Fälle von zweckfremden Nutzungen des Feuerwehrnotrufs 112 sind für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und bisher in 2017 erfasst?
 
Zu 7.: 
 
 2013 2014 2015 2016 2017 zweckfremde Nutzung 112 Keine  Erfassung Keine  Erfassung Keine  Erfassung 156
 5.735
 
 
In Fällen von Mehrfachmissbrauch des Notrufes (mehrere Anrufe einer Person in zeitlicher Nähe) wird jeder Einzelanruf erfasst. Der hohe Wert in 2017 ist im Wesentlichen auf einen außergewöhnlichen Mehrfachmissbrauch unter Nutzung technischer Hilfsmittel im Zeitraum Februar und März 2017zurückzuführen.
 
8. In wie vielen dieser Fälle ist eine Strafanzeige nach § 145 StGB von Amts wegen erfolgt? Wie ist der Anteil der rechtskräftigen Verurteilungen aus diesen Strafanzeigen?
 
Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. Die Berliner Feuerwehr kann für das Jahr 2016 4 und für das Jahr 2017 10 von dort aus gestellte Strafanzeigen wegen (Mehrfach-) Notrufmissbrauchs nachvollziehen, die Gegenstand noch laufender polizeilicher Ermittlungen sind.


 

aktualisiert von Jens Friedrich, 09.01.2018, 18:37 Uhr


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