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Neuigkeiten
02.05.2018, 21:44 Uhr |
20 Prozent mehr für Dienst bis zum 68. Lebensjahr,
neuer Gestzentwurf



Die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben am 27. April 2018 im Abgeordnetenhaus von Berlin einen gemeinsamen Gesetzenwurf zur Änderung des Bundesbesoldgungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes eingebracht, der einen Zuschlag für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand vorsieht. Der Zuschlag soll 20 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge betragen und ist nicht ruhegehaltsfähig. Gleichzeitig soll die HInzuverdienstgrenze bei der Ermittlung anrechnungsfreier Verwendungseinkommen auf 120 vom Hundert der maßgeblichen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhöht werden. Mit den Gesetzesänderungen soll erreicht werden, dass Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin bereit sind, über die Regelaltersgrenze des vollendeten 65. Lebensjahres bis zum höchstmöglichen Verlängerungszeitpunkt, dem 68. Lebensjahr, weiterhin ihren Dienst zu verrichten.

Die Einzelheiten sind in der Drucksache 18/1020 nachzulesen.

Kontakt:
Joachim Jetschmann, Mitglied der Steuerungsgruppe des Netzwerks ABS.






aktualisiert von Jens Friedrich, 02.05.2018, 21:51 Uhr


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