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29.06.2018, 12:21 Uhr |
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz ‒ PflBRefG)
Bwschlussempfehlung und Bericht


Deutscher Bundestag
Drucksache 18/ 12847 v. 21.6.18

 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812847.pdf

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe
(Pflegeberufereformgesetz ‒ PflBRefG)

A. Problem
Die Bundesregierung hat festgestellt, dass sich auf Grund demografischer sowie epidemiologischer Entwicklungen und durch veränderte Versorgungsstrukturen und -bedarfe die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal verändern. Bei der Pflege im Krankenhaus müssten künftig die spezifischen Belange älterer Menschen stärker berücksichtigt werden. Zudem hätten wegen verkürzter Krankenhausliegezeiten die ambulanten Pflegedienste immer komplexere Pflegeleistungen zu erbringen. Auch die spezifischen Pflegebe-
darfe von (chronisch) kranken Kindern und Jugendlichen sowie von psychisch
Erkrankten müssten bei der beruflichen Ausbildung der Pflegefachkräfte beachtet werden. Es sei deshalb erforderlich, in der Pflegeausbildung übergreifende pflegerische Qualifikationen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings zu vermitteln. Darüber hinaus bestehe bereits heute ein Fachkräftemangel, dem durch eine Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs begegnet werden müsse.

B. Lösung
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentw
ckeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzuneh
men, damit künftige Pflegefachkräfte den Anforderungen an sich wandelnde Versorgungsstrukturen und Pflegebedarfe gerecht werden. Hierzu soll ein gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem geschaffen werden. Die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits-  und  Kinderkrankenpflege  sollen  zu  einem  einheitlichen  Ausbildungsberuf zusammengeführt werden. Dadurch sollen die künftigen Pflegefachkräfte universell in allen Arbeitsbereichen der Pflege eingesetzt werden können.
Die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung soll reformiert werden und sie soll für die Auszubildenden kostenlos sein.
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Infolge der Generalistik entstehen trotz gewisser Synergieeffekte gegenüber dem heutigen Stand der Ausbildungskosten in der Altenpflege und Krankenpflege von insgesamt rund 2,41 Milliarden Euro pro Jahr
1
Mehrkosten in Höhe von 322 Millionen Euro. Diese jährlichen Mehrkosten beruhen auf verbesserter Ausstattung und Infrastruktur der Schulen (102 Millionen Euro), Qualitätsverbesserungen insbesondere im Bereich der Praxisanleitung (150 Millionen Euro), Angleichung der
Ausbildungsvergütungen (54 Millionen Euro) sowie Verwaltungskosten der Ausbildungsfonds (16 Millionen Euro). Hinzu kommen Kosten für die Liquiditätsreserve des Fonds (3 Prozent des Fondsvolumens), die sich auf rund 80 Millione.........................................


 Fortsetzung unter
 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812847.pdf


aktualisiert von Jens Friedrich, 29.06.2018, 12:34 Uhr


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