Schritt 2: Externe Qualitätskontrolle
Die Prüfungen vor Ort übernehmen ab November 2019 der MDK bzw. PKV. Die Mitarbeiter, die vorab für das neue System geschult wurden, prüfen alle Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Dezember 2020. Danach werden alle Pflegeheime einmal im Jahr besucht, es sei denn sie haben gute Indikatoren und Prüfergebnisse – in solchen Fällen erfolgt die Prüfung ab 2021 nur noch alle zwei Jahre. Regelprüfungen werden einen Tag vorher angekündigt, bei Hinweisen auf Mängeln sind die Besuche nach wie vor unangemeldet.
Die Qualitätskontrolle besteht aus zwei Teilen. Zunächst überprüft der jeweilige Dienst die Qualitätsindikatoren, die das Pflegeheim vorab an die DAS übermittelt hat. Dazu wählen die Mitarbeiter von MDK oder PKV eine Stichprobe von sechs Pflegebedürftigen aus. So kann festgestellt werden, ob die Angaben des Pflegeheims korrekt sind oder von den Begebenheiten vor Ort abweichen.
Zusätzlich erfassen die Mitarbeiter des MDK oder PKV die individuelle Versorgungssituation von neun pflegebedürftigen Bewohnern. Zur Versorgungsqualität gehören verschiedene Bereiche wie etwa die Unterstützung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens, Förderung sozialer Kontakte oder das interne Qualitätsmanagement. Außerdem führen Mitarbeiter vom MDK oder PKV persönliche Gespräche mit den Pflegebedürftigen und den Pflegekräften vor Ort.
Schritt 3: Qualitätsdarstellung
Um Verbrauchern die Ergebnisse bereitzustellen, wird nach der Begutachtung der Pflegeheime ein Transparenzbericht mit Informationen über den Qualitätsprozess und die Qualitätsindikatoren veröffentlicht. Symbole und Punkte zeigen an, wie sich die Qualität der Einrichtungen im Durchschnitt verhält. So lassen sich unterschiedliche Pflegeheime miteinander vergleichen.