neuer Bußgeldkatalog trifft Kraft am 9.Nov. 2021 BMVI
Gesamttext
Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und tritt am 9. November 2021 in Kraft. Zuvor hatte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zugestimmt. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundesminister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:
Parken und Halten
Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.
Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 Euro fällig werden.
Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor.
Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.
Rettungsgasse
Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.
innerorts ausserorts
Überschreitung in km/h BKat neu BKat neu
bis 10 30 20
11 – 15 50 40
16 – 20 70 60
21 – 25 115 100
26 – 30 180 150
31 – 40 260 200
41 – 50 400 320
51 – 60 560 480
61 – 70 700 600
über 70 800 700
Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:
innerorts außerorts....
aktualisiert von Jens Friedrich, 17.11.2021, 16:07 Uhr |