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29.07.2016, 11:12 Uhr |
Ist Berlin fit für den demographischen Wandel? – Zur Zukunft der niedrigschwelligen Betreuungsangebote DRS 17 /18 846

 
DRS  17 /18 846
Schriftliche Anfrage   
der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (GRÜNE)  vom 06. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2016) und  Antwort


In Antwort enthalten:

Tabellen- Auflistung der Angebote 2009-2015

Zu 1.: Gemäß § 45 c Absatz 1 und 2 SGB XI fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit 25 Mio. € je Kalenderjahr den Aufbau- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungs-angeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen, insbesondere für Demenzerkrankte sowie Entlastungsangebote für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegestufe 1 sowie Versicherte ohne Pflegestufe, die wegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die Voraussetzungen des § 45 a SGB XI erfüllen. Die Verteilung dieser Mittel anteilig auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. 
Entsprechend § 45 c Abs. 2 SGB XI ergänzt der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung eine Förderung der niedrigschwelligen Angebote durch das jeweilige Land. Der Zuschuss wird jeweils in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der vom Land für die einzelne Fördermaßnahme geleistet wird, sodass insgesamt ein Fördervolumen von 50 Mio. € im Kalenderjahr bundesweit erreicht wird. Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind für Berlin Fördermittel i. H. v. 1.668.000 € pro Kalenderjahr für die Förderung des Auf- und Ausbaus von Angeboten und Modellvorhaben gemäß § 45c und d SGB XI eingestellt. Die Fördermittel entsprechen in ihrer Höhe denen der Pflegekassen.
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aktualisiert von Jens Friedrich, 15.12.2016, 11:20 Uhr


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