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Neuigkeiten
15.01.2016, 11:57 Uhr
Kombinations-Impfschutz für ältere Menschen
Arbeitsberatung der LSBB AG Pflege, Gesundheit und Verbraucherschutz


Die LSBB AG Pflege, Gesundheit und Verbraucherschutz besuchte am 10. Dezember 2015 Frau Dipl.-Med. Gudrun Widders, Amtsärztin, die das Gesundheitsamt Spandau leitet.


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LSBB INFO - Frau Widders ist für Grundsatzfragen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und für ordnungsbehördliche Maßnahmen im Gesundheitswesen zuständig. Darüber hinaus obliegen ihr die Aufsicht über die Einrichtungen des Krankenhauswesens, andere Gesundheitseinrichtungen sowie die infektionshygienische Aufsicht über Gemeinschaftseinrichtungen und gewerbliche Einrichtungen mit gesundheitsrelevanten Angeboten in Spandau.

Zurzeit spielt die Prävention bei den Flüchtlingen im Bezirk eine große Rolle. Die Situation in der Versorgung sei äußerst angespannt und könne nur mit großer Anstrengung wahrgenommen werden. 5.000 Flüchtlinge sind zurzeit in Spandau untergebracht, die kaum geimpft sind. Um Impfungen schneller durchführen zu können, hat der Bezirk ein Auto angeschafft, das zu den Unterkünften fährt, um Flüchtlinge schneller impfen zu können. Dieser Impfschutz soll hergestellt werden gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Poliomyelitis. Der Schutz werde durch eine Kombinationsimpfung mit diesen 4 Komponenten erworben und halte 10 Jahre an. Auch für die ältere deutsche Bevölkerung sei diese 4-Komponentenimpfung ratsam. Nicht jede Krankenkasse trägt die Kosten für die diese Impfung. Daher sollte man das ggf. vorab mit dieser klären.

Ein weiteres Thema waren die multiresistenten Keime, die sich mit der Zeit an die Anwesenheit von Antibiotika angepasst haben. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut erarbeite Empfehlungen zur Verhinderung von Krankenhausinfektionen. Diese dienten als verbindliche Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen. Eine wichtige und einfache Maßnahme zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen stelle die ausreichende Desinfektion der Hände dar. In stationären Pflegeeinrichtungen seien das Pflegepersonal nicht ausreichend ausgebildet, besonders Leasingkräfte stellten ein Problem in Hygienefragen dar. Wirkliche Sanktionen gegen Verfehlungen in dieser Richtung gibt es leider nicht, jedoch müssen amtsärztliche Anordnungen ausgeführt werden.

Weitere Themen der AG-Beratung waren:
  • Pflegestärkungsgesetz II
  • weitere Themenvorschläge für 2016 neben Hospiz- und Palliativgesetz, Berufsbetreuer, Wohnen
  • Förderung der Berliner Mobilitätshilfedienste


10.06.2016, 13:18 Uhr


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