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14.05.2018, 11:14 Uhr |
Senat will berufliche Situation von BeamtInnen für der Pflege von Familienangehörigen verbessern


Der Senat hat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen, den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Ziel ist es, die berufliche Situation von Beamtinnen und Beamten, die Familienangehörige pflegen, zu verbessern. In erster Befassung hatte der Senat dem Gesetzentwurf am 16. Januar 2018 zugestimmt.und beschlossen, den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Ziel ist es, die berufliche Situation von Beamtinnen und Beamten, die Familienangehörige pflegen, zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung als Familienpflegezeit oder Pflegezeit, Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung zur Begleitung naher Angehöriger in deren letzter Lebensphase als weitere Form der Pflegezeit, Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung, um in einer aktuf auftretenden Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder ein pflegerische Versorgung sicherzustellen und den Besoldungsvorschuss bei Inanspruchnahme von Familienpflegzeit oder Pflegezeit.


 

aktualisiert von Jens Friedrich, 14.05.2018, 11:16 Uhr


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