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AKTUELLES- INTERESSANTES
Auslobung des Berliner Inklisionspreises 2024
Bewerbungen sind bitte bis zum 31. Juli 2024
Pressemitteilung vom 10.04.2024
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:
Das Land Berlin ermutigt private wie öffentliche Arbeitgeber, sich am Wettbewerb um den Berliner Inklusionspreis 2024 zu beteiligen. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden dazu beitragen, die nachahmenswerten Beispiele der inklusiven Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung öffentlich bekannt zu machen.
Der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Alexander Straßmeir, ermutigt die Unternehmen der Hauptstadtregion: „Bewerben Sie sich um den Berliner Inklusionspreis! Wir möchten gerne die nachahmenswerten Beispiele Ihres besonderen Engagements der breiten Öffentlichkeit zur Nachahmung vorstellen, damit mehr Menschen mit Schwerbehinderung eine Chance zur Eingliederung in die Arbeitswelt eröffnet wird.“
Neben Bewerbungen von Firmen mit langjähriger Erfahrung in der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung ist die Teilnahme von neu gegründeten Unternehmen ausdrücklich erwünscht.
Der Landespreis wird in drei Kategorien im Bereich Inklusive Beschäftigung verliehen (Kleinunternehmen, mittelständische Unternehmen und Großunternehmen) sowie in der Kategorie Inklusive Ausbildung. Auch anerkannte Inklusionsbetriebe sind berechtigt, sich um die Auszeichnung für die inklusive Ausbildung zu bewerben. Die Preise sind gleichwertig und jeweils mit einer Geldprämie in Höhe von 10.000 € dotiert.
Die Preisverleihung findet am 20. November im Auditorium Friedrichstraße statt.
Bewerbungen sind bitte bis zum 31. Juli 2024 (per Post bzw. Mail) zu senden an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Inklusionsamt
Nelli Stanko, II C 1 ÖA
Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin
E-Mail: Nelli.Stanko@lageso.berlin.de
Telefon: (030) 90229-3307
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen zum Berliner Inklusionspreis 2024: www.berlin.de/inklusionspreis
Kontakt: presse@lageso.berlin.de
Telefon: (030) 90229 1014
ANFRAGEN / ANTRÄGE / RUNDSCHREIBEN------>AGH-BT-BVV
Drucksache 19/12931
Schriftliche Anfrageder Abgeordneten Taylan Kurt und Catrin Wahlen (GRÜNE)
vom 15. August 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2022)
zum Thema:
Soziale Beratung gegen Altersarmut für Senior*innen
und Antwort vom 01. September 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2022)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Abgeordneten:
In den vergangenen 15 Jahren ist die relative Armut unter Senior*innen gestiegen, unter anderem wegen Brüchen in Erwerbsbiografien, geringfügiger Beschäftigung und niedrigeren Gehältern (Sozialatlas 2020,s.39). Die hohe Inflation und rasant steigende Energiepreise verschärft die Situation für von Altersarmut betroffene Menschen. Daher fragen wir den Senat:
1. Wie viele Berliner Rentner:innen beziehen ergänzende Grundsicherung im Alter oder Wohngeld ?
Bitte für die letzten 5 Jahre nach Bezirken und Bezirksregionen darstellen.
Zu 1.: Aus der nachfolgenden Tabelle geht hervor, dass in allen Bezirken eine Zunahme
von Leistungsbeziehenden von Grundsicherung im Alter in den letzten 5 Jahren zu verzeichnen ist.
2
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter gemäß 4. Kapitel SGB XII in
Berlin außerhalb von Einrichtungen auf Ebene der Bezirke nach Jahren
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SONSTIGES
Zuwendungsempfängerregister
In der deutschen Steuerverwaltung ist das Bundeszentralamt für
Steuern für das Zuwendungsempfängerregister zuständig
(§ 5 Abs. 1 Nr. 47 FVG - neu). Dieses bundesweit zentrale
Register umfasst alle Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.
Hierzu gehören auch die ausländischen Organisationen aus dem
EU-/EWR-Ausland, die das BZSt auf ihren Antrag hin in das Zuwendungsempfängerregister aufnimmt. Zur Aufnahme berechtigt
sind diejenigen Körperschaften, die die deutschen Kriterien für die
Berechtigung Spendenquittungen zu erteilen, erfüllen.
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Gemeinnuetzigkeit/
Zuwendungsempfaengerregister/
Zuwendungsempfaengerregister_node.html
INFO BRIEFE UND AKTIVITäTEN DES ABS-NETZWERK
Infobrief 2024-2- Erinnerung- Ehrenamt-Mieterverein IB
infobrief 2024-2-erinnern Umfrage-Ehrenamt-Mieterverein IB NOVELLIERUNG BERLINER SENIORENMITWIRKUNGSGESETZ---->SAMMLUNG ZU BERüCKSICHTIGENDER EINZELASPEKTE
BerlSenG ist in der Beendigungsphase
Vorbereitungen abgeschlossen.Etliche Dinge wurden nicht berücksictigt. Daher sehr halbherzig
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Die bezirklichen Seniorenvertreter sollen aus dem Bezirkshaushalt eine Aufwandsentschädigung erhalten. Dies fordern die Fraktionen von SPD und die Linke in der Bezirksverordnetenversammlung. Sie begründen dies damit, dass andere ehrenamtlich arbeitende Gremien auch eine solche finanzielle Anerkennung erhalten. Der Antrag wird zunächst im Haushalts- und Seniorenausschuss beraten. KaR
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Im Rahmen von INFORM Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung führt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) das Projekt „Im Alter IN FORM – Potentiale in Kommunen aktivieren“ durch. Quelle: Landesseniorenbeirat Berlin
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