Auf Kontrastseite umschalten Schrift vergrößern Schrift verkleinern
Nachrichten geordnet nach Gruppen--->hier drücken
Aktuelles- Interessantes
Drucksache 19 / 19 504
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Sebahat Atli (SPD)
vom 18. Juni 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2024


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19 504
vom 18. Juni 2024
über Stellenwert der Berliner Leitlinien der Seniorenpolitik
_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welchen Stellenwert hat die Seniorenpolitik in der jeweiligen Richtlinienpolitik der Senatskanzlei und des Senats sowie den Senatsverwaltungen und den einzelnen Bezirksverwaltungen?
2. Auf welchem Stand sind die Berliner Bezirksverwaltungen und Landesverwaltung in ihren jeweiligenRessorts mit der Umsetzung und der Weiterentwicklung der Leitlinien der Seniorenpolitik?
3. Welche spezifischen Maßnahmen wurden bisher in den jeweiligen Ressorts erfolgreich umgesetzt?
4. Welche spezifischen Maßnahmen konnten in den zuständigen Bezirksverwaltungen und Landesverwaltung nicht umgesetzt werden und welche Gründe hatte dies?
5. Auf welche Art und Weise arbeiten die zuständigen Ressorts mit anderen Senatsverwaltungen und externen
Partnern bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Leitlinien Seniorenpolitik zusammen?
6. Welche regelmäßigen und ressortübergreifenden Austausch-, Abstimmungs- und Berichtsverfahren und Treffen der jeweiligen Ressorts mit der Senatsverwaltung ASGIVA zur Fortschrittskontrolle sind etabliert, ggf. im
Aufbau?
7. Welche finanziellen Mittel haben die jeweiligen Ressorts bisher für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Leitlinien der Seniorenpolitik bereitgestellt?
8. Wie viele personelle Ressourcen stehen den jeweiligen Häusern für die Durchführung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung?
9. Welche konkreten Projekte und Programme wurden in den einzelnen Zuständigkeiten initiiert, um die Ziele
der Leitlinien der Seniorenpolitik zu erreichen und weiterzuentwickeln?
10. Welche Erfolgs- oder Best-Practices-Beispiele können die beteiligten Ressorts nennen?
11. Mit welchen Herausforderungen sind die jeweiligen Verwaltungen bei der Weiterentwicklung und
Umsetzung der Leitlinien der Seniorenpolitik konfrontiert?
12. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Herausforderungen zu bewältigen?

2
13. Auf welche Art und Weise werden Senioren und ihre Interessenvertretungen in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen der Leitlinien der Seniorenpolitik einbezogen?
14. Welche Mechanismen gibt es in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, um Rückmeldungen von Senioren zu den umgesetzten Maßnahmen zu erhalten?
15. Auf welche Art und Weise und in welchem Turnus evaluieren die verschiedenen Ebenen der Bezirksverwaltungen und die Landesverwaltung den Erfolg ihrer umgesetzten Maßnahmen?
16. Welche Erkenntnisse und Herausforderungen wurden aus bisherigen Evaluierungen gewonnen und wie fließen diese in die Weiterentwicklung der Leitlinien der Seniorenpolitik ein?
17. Welche künftigen Maßnahmen sind für die Jahre 2024 bis 2026 geplant, um die Leitlinien der Seniorenpolitik für die darauffolgenden Jahre weiter voranzutreiben?
18. Welche Anpassungen oder Erweiterungen der Leitlinien, basierend auf aktuellen demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sind in den Ressortzuständigkeiten geplant?
19. Auf welche Art und Weise berücksichtigen die jeweiligen Bezirksverwaltungen und die Landesverwaltung die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenslagen von Senioren, z.B. hinsichtlich des Geschlechts, der Herkunft, Religion, eventueller Behinderung und sozialer Verhältnisse?
20. Welche speziellen Programme oder Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen unter den Senioren sind in den jeweiligen Ressorts erfasst?
21. Auf welche Art und Weise werden Maßnahmen und Fortschritte zu den Leitlinien der Seniorenpolitik in der
Öffentlichkeit und den Betroffenen gegenüber kommuniziert?
22. Welche Kommunikationskanäle und -strategien werden genutzt, um Senioren über Angebote und Unterstützungsleistungen zu informieren und sind diese mehrsprachig?

Zu 1. bis 22.:
Der Senat von Berlin hat am 6. Juli 2021 die überarbeiteten „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik – Zugehörigkeit und Teilhabe der Generation 60plus in Berlin“ beschlossen. Die nunmehr vier Leitlinien formulieren politische Ziele und benennen Handlungsfelder für Politik sowie Verwaltung, damit Zugehörigkeit und Teilhabe im Alter möglich ist.
Auf Grundlage der Leitlinien verpflichten sich die jeweiligen Fachressorts, konkret messbare Maßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen finden sich in einem Maßnahmenkatalog wieder, der zwei Mal pro Legislaturperiode in einem partizipativen Prozess geprüft, weiterentwickelt und um neue Maßnahmen ergänzt wird. Hierbei werden die zuständigen Ressorts, die Bezirke und die Seniorenmitwirkungsgremien beteiligt. Es ist nicht vorgesehen, dass die Leitlinien selbst in der lfd. Legislaturperiode verändert werden. Um die Maßnahmen
weiterhin erfolgreich durchzuführen bedarf es einer kontinuierlichen ressortbezogenen Umsetzung durch die beteiligten Senatsverwaltungen und Bezirke.
Daneben sieht der Prozess ein regelmäßiges Monitoring vor, welches zuletzt 2022 durchgeführt wurde und planmäßig für Ende 2024 bzw. Anfang 2025 erneut ansteht.
Darüber hinaus informieren die für die einzelnen Maßnahmen federführenden
Senatsverwaltungen kontinuierlich über die Umsetzung der Maßnahmen auf ihren Webseiten.
Schließlich sollen jährliche Fachtagungen durchgeführt werden, welche einen
leitlinienbezogenen Themenschwerpunkt haben und von der für Seniorenpolitik zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat Berlin organisiert werden.
Die Aktualisierung des Maßnahmenkatalogs erfolgte zuletzt 2023 und wurde Ende Februar 2024 abgeschlossen. Ein externer Dienstleister begleitete den Prozess.
3
Die zuständigen Fachbereiche in den Senatsverwaltungen und Bezirken sowie die Verbände und die Interessenvertretungen der Seniorinnen und Senioren arbeiteten mehrere Monate an der Evaluierung und Weiterentwicklung der Maßnahmen.
So wurden zwei Workshops je Leitlinie online bzw. in Präsenz und eine übergreifende Fachtagung im November durchgeführt, bei der die neuen bzw. überarbeiteten Maßnahmen vorgestellt und noch als diskutiert wurden. Zahlreiche Maßnahmen wurden neu oder in veränderter Form in den aktualisierten Katalog aufgenommen.
Nach einer letzten Feedbackrunde durch die Ressorts, Bezirke und weitere Akteure wurde der neue Maßnahmenkatalog Ende Februar auf den Internetseiten der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung veröffentlicht.
Der Senat informierte darüber in der 32. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Februar 2024. Eine gedruckte Ausgabe des Maßnahmenkatalogs wird nach den mittlerweile aufgelösten PMA für das Haushaltsjahr 2024 mittels Vergabe zeitnah in Auftrag gegeben und anschließend u.a. in den Bezirksämtern, Stadtteilzentren, der Geschäftsstelle des LSBB/LSV, den bezirklichen Seniorenvertretungen sowie über die Publikationsdatenbank
der SenASGIVA zur Verfügung gestellt werden.
Angesichts der gerade erst abgeschlossenen Fortschreibung des Maßnahmenkataloges wird der Senat die ihm gestellten Fragen im Rahmen der 2025 anstehenden nächsten Fortschreibung der Leitlinien aufgreifen. Bei dieser werden die beteiligten Akteure, darunter verschiedene Senatsverwaltungen (Sen ASGIVA, Sen WGP, Sen Stadt, Sen MVKU, Sen InnSport, Sen KultBZ, Sen BJF), die für Seniorinnen und Senioren zuständigen Stellen der
Berliner Bezirke, sowie Landesverwaltungen/-einrichtungen (ZLB/VÖBB, Senatskanzlei, LKA Berlin, Landeskompetenzzentrum Pflege 4.0) und weitere Partner (LSBB, LSV, Seniorennetz, Silbernetz, ADB, kom*zen, ZAH) erneut ggf. notwendige Veränderungen gemeinsam und
partizipativ beschließen und anschließend umsetzen.
Es wird dabei ggf. auch geprüft werden, ob durch Veränderungen am Monitoringprozess und/oder weitere geeignete Maßnahmen der Fortschritt der einzelnen Maßnahmen noch besser begleitet sowie das Erkennen und Beheben von Faktoren, die die Umsetzung bzw. erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen gefährden, verbessert werden können.

Berlin, den 05. Juli 2024
In Vertretung
Aziz B o z k u r t
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

www.aktive-berliner-senioren.de/image/inhalte/file/S19-19504%20Ma%C3%9Fnahmekatalog.pdf


Sonstiges
erstellt für den SoVD
Das Thema Einsamkeit hat offensichtlich in unserer Gesellschaft noch nicht den Stellenwert erreicht, um von der Politik besonders hervorgehoben zu werden
In Berlin ung zwar nur im Bezirk Reinickendorf mit der Bürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner eine Stelle als  Einsamkeitsbeauftragte. geschaffen. Damit hat sie eine Vorreiterrollein Deutschland eingenommen.
Aufgrund der zunehemnden Problematik ist die politische Zurückhaltung  in den anderen Bezirken  Stelle


--->zum download



20.07.2024
August bis Oktober 2024
mit vielen Aktivitäten besonders auch in den Schulferien zu empfehelen.
Freilandlabor Britz e.V. (freilandlabor-britz.de)



28.05.2024
Startseite - Langer Tag der StadtNatur

Entdecken Sie dei Berliner Stadtnatur. An 2 Tagen mit vielen Veranstaltungen


03.05.2024
Die 17. Berliner Freiwilligenbörse
Die 17. Berliner Freiwilligenbörse am 4. Mai 2024 – Drinnen und Draußen!

Die Berliner Freiwilligenbörse zeigt seit über fünfzehn Jahren einmal im Jahr an einem zentralen Ort und immer im Frühling, welche Möglichkeiten und Chancen freiwilliges, ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl in der Hauptstadt bietet. An 112 Ständen stehen Menschen aus engagierten Initiativen, Projekten und Organisationen für Information und persönliche Beratung bereit. So viel Auswahl war nie!
Berlins größte, zentrale Messe zum Bürgerschaftlichen Engagement öffnet am ersten Samstag im Mai um 11 Uhr ihre Tore. Sie startet mit 65 Ständen im Rathaus und steht unter den Motto „Zusammenhalt.Vielfalt.Leben“. Ab 13 Uhr kommen dann draußen auf der Rathausstrasse weitere 47 Open-Air-Stände dazu. Zugleich beginnt dort das BÖRSEN-FESTIVAL mit einem bunten Bühnenprogramm.

Fünfzehn Themenfelder von Bildung, Familie, Flucht bis zu Klima, Sport und Politik zeigen eindrücklich die ganze Vielfalt und Diversität freiwilliger, ehrenamtlicher Tätigkeiten in dieser Stadt auf – in all ihren Formen, vom Kurzzeit- bis zum Online-Engagement. Alle Angebote der diesjährigen Börsen-Aussteller:innen stehen ab sofort auf der digitalen Börsen-Plattform unter https://berliner-freiwilligenboerse.de/ zur Information online. Beim bunten Messetreiben vor Ort im Roten Rathaus – drinnen und draußen – gibt es dann am 4. Mai die Möglichkeit zum Kennenlernen und zur persönlichen Beratung, als auch zum Verweilen auf dem Festival mit vielen engagierten Künstler:innen auf der Spreeradio-Showbühne.

20.04.2024
Auslobung des Berliner Inklisionspreises 2024
Bewerbungen sind bitte bis zum 31. Juli 2024


Pressemitteilung vom 10.04.2024

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Das Land Berlin ermutigt private wie öffentliche Arbeitgeber, sich am Wettbewerb um den Berliner Inklusionspreis 2024 zu beteiligen. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden dazu beitragen, die nachahmenswerten Beispiele der inklusiven Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung öffentlich bekannt zu machen.

Der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Alexander Straßmeir, ermutigt die Unternehmen der Hauptstadtregion: „Bewerben Sie sich um den Berliner Inklusionspreis! Wir möchten gerne die nachahmenswerten Beispiele Ihres besonderen Engagements der breiten Öffentlichkeit zur Nachahmung vorstellen, damit mehr Menschen mit Schwerbehinderung eine Chance zur Eingliederung in die Arbeitswelt eröffnet wird.“

Neben Bewerbungen von Firmen mit langjähriger Erfahrung in der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung ist die Teilnahme von neu gegründeten Unternehmen ausdrücklich erwünscht.

Der Landespreis wird in drei Kategorien im Bereich Inklusive Beschäftigung verliehen (Kleinunternehmen, mittelständische Unternehmen und Großunternehmen) sowie in der Kategorie Inklusive Ausbildung. Auch anerkannte Inklusionsbetriebe sind berechtigt, sich um die Auszeichnung für die inklusive Ausbildung zu bewerben. Die Preise sind gleichwertig und jeweils mit einer Geldprämie in Höhe von 10.000 € dotiert.

Die Preisverleihung findet am 20. November im Auditorium Friedrichstraße statt.

Bewerbungen sind bitte bis zum 31. Juli 2024 (per Post bzw. Mail) zu senden an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Inklusionsamt
Nelli Stanko, II C 1 ÖA
Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin
E-Mail: Nelli.Stanko@lageso.berlin.de
Telefon: (030) 90229-3307

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen zum Berliner Inklusionspreis 2024: www.berlin.de/inklusionspreis

Kontakt: presse@lageso.berlin.de
Telefon: (030) 90229 1014



11.04.2024
Newsletter- SoVD
Newsletter März

11.04.2024
Newsletter Friedrich-Naumann-Stiftung
newsletter

Veranstaltungen


27.03.2024
Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation
26. März 2024
16,8 Prozent der Menschen in Deutschland – oder 14,2 Millionen Menschen – müssen für das Jahr 2022 als einkommensarm bezeichnet werden.
Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen. Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.
Im Paritätischen Armutsbericht 2024 gibt es ausführliche Infomationen zu folgenden Themen:
•    Armut in Deutschland 2022
•    Soziodemografie der Armut
•    Sozialstruktur der Armut
•    Blick auf die Länder
•    Blick in die Regionen
•    Armutspolitik im Zeichen der Inflation
•    Politische Schlussfolgerungen
•    Methodische Hinweise

zum Download

27.03.2024
unabhängige Ombudsstelle für die Mieterinnen und Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins

Pressemitteilung vom 18.03.2024

Ab März 2024 steht die unabhängige Ombudsstelle den Mieterinnen und Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins als zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung offen. Mietende erhalten hier qualifizierte und unabhängige Unterstützung bei allen Anliegen rund um die spezifischen Regelungen und Vereinbarungen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU).
Die Einrichtung einer übergeordneten Ombudsstelle ist Teil eines konsequenten Mieterschutzes nach den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026.
Mit dem Betrieb der Ombudsstelle ist die erfahrene Mieterberatungsgesellschaft asum (Angewandte Stadtforschung und unabhängige Mieterberatung) von der Wohnraumversorgung Berlin, AöR (WVB) für das Land Berlin beauftragt. Die WVB begleitet und evaluiert die Arbeit der Ombudsstelle.