Stufenweise Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen n drei Etappen zu einem differenzierten System
Der ABS macht auf eine Artikel in den VKA Nachrichte Juni 2018 aufmerksam
, der geplante Maßnahmen im angespannten Pflegesystem zusammenfasst
"Wie vom Gesetzgeber gefordert, sollen bis spätestens 30. Juni 2018 verbindliche Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche in
Krankenhäusern festgelegt werden. Wir berichteten darüber bereits in der Ausgabe der VKA-Nachrichten im August 2017.
Auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) am 25. April 2018 inzwischen auf ein dreistufiges Modell zur Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen verständigt.
Das Stufenmodell sieht folgenden Aufbau vor:
1. Stufe Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen anhand einer Einstufung in Schweregradgruppen:
Die Personaluntergrenzen werden in sechs ausgewählten pflegesensitiven Bereichen ab 2019 eingeführt (Neurologie, Geriatrie, Herzchirurgie, Kardiologie, Unfallchirurgie, Intensivmedizin).
Es erfolgt eine prospektive Einstufung der pflegesensitiven Bereiche auf Grundlage des Pflegelastkatalogs des InEK (Institut für Ent-
geltsystem im Krankenhaus) in die Schweregradgruppen „leicht“, „mittel“ und „schwer“.
Für Nacht- und Wochenendschichten werden eigene Pflgeegepersonaluntergrenzen ausgewiesen.
Die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen wird als Durchschnittswert monatsbezogen ermittelt. Unterjährige Veränderungen der Einstufung in die Schweregradgruppen sowie die Zahl der Schichten, in denen die Untergrenzen nicht eingehalten worden sind, werden einmal je Quartal an die Kostenträger und das InEK übermittelt.
Stufenweise Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen In drei Etappen zu einem differenzierten System
2. Stufe: Evaluation: Nach dem ersten Anwendungsjahr 2019 wird die Anwendung und Wirkung des mit Stufe 1 eingeführten Modells
evaluiert. Dabei soll geprüft werden, inwiefern eine genauere Erfassung erfolgen kann.
3. Stufe Einführung von Personaluntergrenzen mit differenzierten Bezugszeiträumen:
Im Laufe des Jahres 2020 vereinbaren die Selbstverwaltungspartner dann, ob und wie ein differenziertes und genaueres System umgesetzt werden kann.
Dieses Stufenmodell ist bei einer sogenannten „Großen Verhandlungsrunde“ am 8. Mai 2018 unter Beteiligung der weiteren Organisationen (Gewerkschaften, Patientenvertretung etc.) vorgestellt worden. An Einzelheiten zur weiteren Umsetzung wird derzeit noch gearbeitet.
Anfang Juni 2018 finden weitere bilaterale Verhandlungsrunden mit dem GKV-Spitzenverband statt. Die Ergebnisse einer aktuell laufenden KPMG-Krankenhausbefragung zur Personalausstattung in den pflegesensitiven Bereichen werden für Ende Juni erwartet. (ek/d "
aktualisiert von Jens Friedrich, 15.06.2018, 11:44 Uhr |