Finanzielle Förderungen-- Einbau von Maßnahmen zum Einbruchschutz in Wohnungen
Steckbrief Einbruchschutz der KfW
Über die Produkte Altersgerecht Umbauen (159/455) fördern wir vielfältige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz am Wohnungsbestand
.
Wer wird gefördert?
Jeder , der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.
Was wird gefördert?
−
EinbEinbau einbruchhemmender Haus - und Wohnungseingangstüren
sowie Nachrüstung von aus - und Wohnungseingangstüren (z. B.Türspione,
Mehrfachverriegelungssysteme mi Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe).
Im Programm Energieeffizient Sanieren Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430 ) wird
der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon-und Terrassentüren gefördert.
−Einbau einbruchhemmender Gitter , Klapp-und Rollläden
−Einbau von Einbruch - und Überfallmeldeanlagen (z. B. intelligente Türschlösser mit
personalisiertem Zutrittsrecht)
−Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild -, Gegensprechanlagen),
baugebundene Not
- und
Rufsysteme, Bewegungsmelder) Bei allen Maßnahmen sind dietechnischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sinddurch ein Fachunternehmen aus
zuführen.
Der Einbau neuer Fenster, Balkon - und Terrassentüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) oderEnergieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) gefördert.
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Finanzierung als Kredit (Altersgerecht Umbauen
– Kredit (159)
−bis
zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten,maximaler Kreditbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit
−Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl,bevor Sie mit dem Umbaubeginnen
Finanzierung als Zuschuss(Altersgerecht Umbauen –
Investitionszuschuss (455))
−20 % auf die ersten 1.000 Euroder förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten
– 10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag,maximal bis 1.600 Euro Zuschuss pro
Wohneinheit
−Stellen Sie IhrenAntrag direkt bei der KfWbevor Sie mit dem Umbau beginnen
.Nicht gefördert werden
Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereitsbegonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien-und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen
Steckbrief
aktualisiert von Jens Friedrich, 24.08.2018, 21:47 Uhr |