Umsetzung des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Berliner Beamtinnen und Beamte
Umsetzung des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes
Am 30. Dezember 2018 ist das Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Berliner Beamtinnen und Beamte in Kraft getreten. Das Gesetz dient der systemgerechten Umsetzung des Pflegezeitgesetzes vom 28. Mai 2008 und des Familienpflegezeitgesetzes vom 6. Dezember 2011 für den Beamtenbereich. Die Situation pflegender Beamtinnen und Beamten wird durch vier Maßnahmen verbessert. So können Beamtinnen und Beamte a) Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung als Familienpflegezeit oder Pflegezeit, b) Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung zur Begleitung naher Angehöriger in deren letzter Lebensphase als weitere Form der Pflegezeit, c) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung, um in einer aktut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen und d) Besoldungsvorschuss bei Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit beantragen. Zur Information bereitet die Senatsverwaltung für Finanzen ein umfangreiches Rundschreiben mit zahlreichen Hinweisen zur Rechtslage vor
Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen
aktualisiert von Jens Friedrich, 14.07.2019, 13:15 Uhr |