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Neuigkeiten
15.11.2013, 12:34 Uhr | Auszug aus Pressemitteilung vom 15.11.2013, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Neue Verordnung soll Wohnqualität für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in Einrichtungen verbessern
Pressemitteilung vom 15.11.2013: "Die Wohnqualität von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in stationären Berliner Einrichtungen wird sich weiter verbessern. Grundlage dafür ist die Wohnteilhabe-Bauverordnung (WTG-BauV), die jetzt von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erlassen worden ist. Die neue Bauverordnung löst die im Land Berlin bislang geltende Heimmindestbauverordnung ab."
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales - Der Senator für Gesundheit und Soziales Mario Czaja erklärt dazu: „Mit der neuen Wohnteilhabe-Bauverordnung werden bestimmte bauliche Mindestanforderungen in stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung festgeschrieben. Diese haben die Träger der Einrichtungen zu erfüllen. Damit wird die Lebensqualität der Menschen in den Einrichtungen erhöht. Die baulichen Standards sollen dazu beitragen, den in den Einrichtungen lebenden oder dort betreuten Menschen eine weitestgehend selbstbestimmte und selbstverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen. Mit der Wohnteilhabe-Bauverordnung setzt das Land Berlin den mit dem Wohnteilhabegesetz (WTG) eingeschlagenen Weg fort, eine neue Kultur in der Pflege und Betreuung zu etablieren sowie Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen zu stärken.“

Link zur vollständigen Pressemitteilung vom 15.11.2013

21.03.2014, 16:00 Uhr
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