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25.03.2014, 14:28 Uhr | Presse- und Informationsamt des Landes Berlin vom 25.03.2014
Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 vorgelegt
Senat beschließt die Förderung von Neubauwohnungen
Der Senat will mit dem "Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025" (StEP Wohnen
2025) angesichts des Nachfragedrucks auf dem Wohnungsmarkt die Mietentwicklung zu dämpfen. Der Senat hat die Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller zur Kenntnis genommen. Sie wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. März 2014 zudem die Einführung einer Neubauförderung beschlossen.
2025) angesichts des Nachfragedrucks auf dem Wohnungsmarkt die Mietentwicklung zu dämpfen. Der Senat hat die Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller zur Kenntnis genommen. Sie wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. März 2014 zudem die Einführung einer Neubauförderung beschlossen.
Link zur Pressebox der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
In der Pressemitteilung vom 25.03.2014 zum "Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025" heißt es u. a.: "Der 'StEP Wohnen 2025' gibt Antworten darauf, wie viele neue Wohnungen Berlin braucht und wo sie gebaut werden können. Der Wohnungsbedarf liegt demnach bei 137.000 neuen Wohnungen bis 2025, ausgehend vom Jahr 2012. Im Plan des 'StEP Wohnen 2025' sind 25 große Neubaubereiche dargestellt, die schon kurz- bis mittelfristig bebaut werden können. Sie bieten allein schon Raum für fast 50.000 Wohnungen. Hinzu kommen die im Plan gekennzeichneten weiteren Einzelstandorte mit zusätzlich ca. 30.000 Wohnungen. Sie alle sind gut in die Stadtstruktur eingebunden. Daneben gibt es zahlreiche kleinere Flächen und Nachverdichtungsmöglichkeiten, die im Plan nicht verzeichnet sind."
Insgesamt werde von einem langfristigen Flächenpotenzial in Berlin für rund 220.000 neue Wohnungen ausgegangen. Senator Müller sagte dazu: "Berlin muss sich einstellen auf Veränderungen, die die wachsende Stadt mit sich bringt. Mehr Schulen und Kitas, mehr Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs und eben mehr Wohnungen werden in Zukunft in der ganzen Stadt gebraucht. Es ist mir wichtig, dass wir die Debatte führen, wie wir als Stadtgesellschaft solidarisch diese Veränderungsprozesse begleiten. 100 % Stillstand kann nicht die Antwort sein." Zugleich müsse die Stadt auf demografische, soziale und energetische Herausforderungen reagieren. Um die hohe Lebensqualität, die Vielfalt und die ausgewogene Mischung ihrer Kieze zu sichern, legt der 'StEP Wohnen 2025' in sieben Leitlinien die zentralen Handlungsfelder der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik dar:
- Berlin braucht Wohnungsneubau.
- Berlin sichert die soziale und funktionale Mischung.
- Berlin braucht Wohnungsneubau für alle.
- Berlin gestaltet die Vielfalt der Wohnquartiere.
- Berlin gestaltet den demografischen Wandel.
- Berlin gestaltet den energetischen Wandel.
- Berlin entwickelt sich baulich und ökologisch im Gleichgewicht."
Laut Pressemitteilung vom 25.03.2014 zur "Förderung von Neubauwohnungen" werden in Zukunft rund 1.000 Neubauwohnungen jährlich gefördert. Die Förderung erfolge aus Mitteln eines hierfür eingerichteten Wohnungsbaufonds. Dieser hat ein Volumen von jährlich 64 Mio. € und ist für die nächsten fünf Jahre mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 320 Mio. € ausgelegt. Der Senat will mit der jetzt initiierten Neubauförderung Anfangsmieten von 6,00 bis 7,50 € pro Quadratmeter gewährleisten. In solche geförderten Wohnungen sollen Mieterinnen und Mieter mit einem in Berlin gültigen Wohnberechtigungsschein ziehen können.
Link zur Pressebox der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
In der Pressemitteilung vom 25.03.2014 zum "Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025" heißt es u. a.: "Der 'StEP Wohnen 2025' gibt Antworten darauf, wie viele neue Wohnungen Berlin braucht und wo sie gebaut werden können. Der Wohnungsbedarf liegt demnach bei 137.000 neuen Wohnungen bis 2025, ausgehend vom Jahr 2012. Im Plan des 'StEP Wohnen 2025' sind 25 große Neubaubereiche dargestellt, die schon kurz- bis mittelfristig bebaut werden können. Sie bieten allein schon Raum für fast 50.000 Wohnungen. Hinzu kommen die im Plan gekennzeichneten weiteren Einzelstandorte mit zusätzlich ca. 30.000 Wohnungen. Sie alle sind gut in die Stadtstruktur eingebunden. Daneben gibt es zahlreiche kleinere Flächen und Nachverdichtungsmöglichkeiten, die im Plan nicht verzeichnet sind."
Insgesamt werde von einem langfristigen Flächenpotenzial in Berlin für rund 220.000 neue Wohnungen ausgegangen. Senator Müller sagte dazu: "Berlin muss sich einstellen auf Veränderungen, die die wachsende Stadt mit sich bringt. Mehr Schulen und Kitas, mehr Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs und eben mehr Wohnungen werden in Zukunft in der ganzen Stadt gebraucht. Es ist mir wichtig, dass wir die Debatte führen, wie wir als Stadtgesellschaft solidarisch diese Veränderungsprozesse begleiten. 100 % Stillstand kann nicht die Antwort sein." Zugleich müsse die Stadt auf demografische, soziale und energetische Herausforderungen reagieren. Um die hohe Lebensqualität, die Vielfalt und die ausgewogene Mischung ihrer Kieze zu sichern, legt der 'StEP Wohnen 2025' in sieben Leitlinien die zentralen Handlungsfelder der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik dar:
- Berlin braucht Wohnungsneubau.
- Berlin sichert die soziale und funktionale Mischung.
- Berlin braucht Wohnungsneubau für alle.
- Berlin gestaltet die Vielfalt der Wohnquartiere.
- Berlin gestaltet den demografischen Wandel.
- Berlin gestaltet den energetischen Wandel.
- Berlin entwickelt sich baulich und ökologisch im Gleichgewicht."
Laut Pressemitteilung vom 25.03.2014 zur "Förderung von Neubauwohnungen" werden in Zukunft rund 1.000 Neubauwohnungen jährlich gefördert. Die Förderung erfolge aus Mitteln eines hierfür eingerichteten Wohnungsbaufonds. Dieser hat ein Volumen von jährlich 64 Mio. € und ist für die nächsten fünf Jahre mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 320 Mio. € ausgelegt. Der Senat will mit der jetzt initiierten Neubauförderung Anfangsmieten von 6,00 bis 7,50 € pro Quadratmeter gewährleisten. In solche geförderten Wohnungen sollen Mieterinnen und Mieter mit einem in Berlin gültigen Wohnberechtigungsschein ziehen können.
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25.03.2014, 15:56 Uhr
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