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Neuigkeiten
23.05.2014, 16:34 Uhr
Dr. Reiner Schulze neuer stellvertretender Sprecher
Arbeitsgruppe Bauen, Wohnen, Wohnumfeld dritte Beratung 2014
Die LSBB Arbeitsgruppe „Bauen, Wohnen, Wohnumfeld“ traf sich am 23. Mai 2014. Neben der Befassung mit einem wie immer vielfältigen Themenspektrum wurde Herr Dr. Reiner Schulze, Seniorenvertretung Lichtenberg, zum Stellvertretenden Sprecher der Arbeitsgruppe gewählt.
Sozialwerk Berlin e. V. -

Unter anderem diskutierte die Arbeitsgruppe diesmal über das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für Berlin. Es wurde u.a. darauf verwiesen, dass demnach laut § 3 Absatz (1) die „ … Genehmigung nach § 1 Absatz 1 (Anm.: zur zweckentfremden Nutzung) auf Antrag erteilt werden kann, wenn vorrangige öffentliche Interessen … das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen….“ . Unter diese Regelung könnten Gemeinschaftsräume, Sozialräume oder Begegnungsstätten aller Art fallen. Daher bleibt im konkreten Fall zu klären, ob für die genannten Räume eine (nachträgliche) Genehmigung zu deren Nutzung in der bisherigen Form einzuholen ist. In einem Schreiben des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. vom 18. März 2014 werde darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung im vorstehenden Sinne in der Regel mit einer monatlichen Ausgleichszahlung verbunden wird. Sofern ein vorrangiges öffentliches Interesse an der weiteren Nutzung des betreffenden Wohnraums bestehe, seien solche Ausgleichszahlungen unzulässig. Es ist daher Aufgabe der jeweiligen Nutzer von Wohnraum, den Nachweis des „vorrangigen öffentlichen Interesses“ zu führen.

Zudem wurde über das Heft „Wohnen“ vom 12. Mai 2014 in der Schriftenreihe „Aus Politik und Zeitgeschichte“ berichtet. Darin seien wesentliche Aspekte der Wohnungsfrage von namhaften Autoren untersucht worden. Zusammenfassend wird festgestellt: „Zwar besteht einerseits ein ausgebautes Hilfesystem mit einem Anspruch auf sofortige, menschenwürdige Unterbringung; andererseits bleiben in der Praxis vielfältige Probleme bei Prävention und Versorgungsnotfällen bestehen. Auch diese gilt es bei der Wiederbelebung der Wohnungspolitik in den Blick zu nehmen.“ Diese Auffassung wurde von den anwesenden AG-Mitgliedern geteilt.

Zur Novelle der Bauordnung Berlin hatte der Abgeordnete Andreas Otto am 9. April 2014 eine schriftliche Anfrage an den Senat von Berlin gestellt (Drucksache 17/13 635). Darin ging es um die Frage, welche Änderungen der Berliner Bauordnung gegenwärtig vorbereitet werden. Aus der Antwort des Senats vom 30. April 2014 geht hervor, dass Veränderungen der Bauordnung im Hinblick auf eine bessere Barrierefreiheit von Wohnraum derzeit nicht geplant sind. Dieser Sachverhalt wurde von der Arbeitsgruppe bedauert.


02.06.2014, 09:30 Uhr
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