Auf Kontrastseite umschalten Schrift vergrößern Schrift verkleinern
Nachrichten geordnet nach Gruppen--->hier drücken
Aktuelles- Interessantes
07.04.2019, 14:21 Uhr
25 Jahre soziale Pflegeversicherung
Würdigung durch den WD des Bundestages
 Vor 25 Jahren, am22. April1994,beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur sozialen Ab-sicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz –PflegeVG), das die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung einführte–geregelt im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Dem vorangegangen war eine jahrelange politische und gesellschaftli-che Diskussion, besonders über ihre Finanzierbarkeit.Um die zusätzliche Belastung für die Ar-beitgeber auszugleichen, wurde schließlich der frühere Feiertag Buß-und Bettag als arbeitsfreier Tag gestrichen. (Allein in Sachsen blieb derFeiertag und die abhängig Beschäftigten bezahlen ei-nen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.)Bis zur Einführung der Pflegeversicherungbrachte Pflegebedürftigkeit für viele Betroffene eine wirtschaftliche Überforderungmit sich:Für die Un-terbringung in einem Pflegeheim reichte selbst eine hohe Rente oftmalsnicht aus. So sollte diesoziale Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Sozialhilfe, die zuvor für die Kosten der Pflege von finanziell Bedürftigen aufkam, entlasten. Die steigendeLebenser-wartung und ein daraus folgenderAnstieg von Pflegebedürftigenbeigleichzeitiger Abnahme des Bevölkerungsanteils jüngerer Menschen, verbunden mit einer zunehmenden Auflösung des Fa-milienverbundes über mehrere Generationenhinweg,verstärkten die Notwendigkeit, die Pfle-geinfrastruktur zu verbessern und Pflegebedürftige sowie Pflegepersonenabzusichern.Ein Kernzielder Pflegeversicherung war es, eineumfassende Versicherungspflichteinzuführen.Der Beitragssatz lag bei Einführung der sozialen Pflegeversicherung bei 1,7 Prozent und beträgt aktuell 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, wobei ein Beitragszu-schlagvon 0,25 Prozentpunktenfür kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres zu entrichten ist.Bis auf den Beitragszuschlag tragen die Beschäftigten und ihre Arbeitgeber den Beitragssatz hälftig.Nach einer aktuellen Beitragsprognose der Bertelsmann-Stiftung ist damit zu rechnen, dassder Beitragssatz bis zum Jahr 2045 auf 4,25 Prozentsteigen wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bedürftigkeitsunabhängig, aber nicht bedarfsdeckend, weshalb sie auch als Teilleistungssystembezeichnet werden.Dies geht darauf zurück, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung von Anfang an in einem engenRahmen gehalten werden sollte. Innerhalb des Leistungsspektrums (ambulant, teilstationär, stationär sowie Leistungen an Pflegepersonen) wird dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung getragen.Diverse Gesetzesänderungen habendie soziale Pflegeversicherungreformiert. So traten das Pfle-geleistungs-Ergänzungsgesetz am 1. Januar 2002 und das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) am 30. Oktober 2012 bzw. am 1. Januar 2013in Kraft. Kernpunktbeider Änderungenwar die Ver-besserung der Versorgung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie z. B. De-menzkranke. Die Gesetzesänderung von 2002 bewirkte, dass Demenzkrankeerstmals zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 460 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen konnten.

Mit dem PNG wurden die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld für Demenzkrankeerhöht. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung erfolgte auch die Einführung der staatlichen Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen.Mit dem seit Januar 2015 geltendenErsten Pflegestärkungsgesetz wurde der Pflegevorsorgefonds eingeführt. Innerhalb eines Ansparzeitraums von fast 20 Jahren werden 0,1 Prozentpunkteaus den Beiträgen angespart, um Beitragssteigerungen ab 2035 abzumildern, die dann aufgrund der geburtenstarken Jahrgängeund der damit prognostiziertenZunahme der Pflegebedürftigen erwar-tet werden. Die umfassendsten Reformen brachte das Zweite Pflegestärkungsgesetz vom 21. De-zember 2015,insbesondere mit der stärkeren Berücksichtigung von Demenz-und psychischen Erkrankungen bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit, der Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen auffünf Pflegegradesowie der Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens mit sich. Die Pflegegradeorientieren sich am Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr nur an den körperlichen Einschränkungen. Das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Dritte Pflegestärkungsge-setz zielte unter anderem auf eine Stärkung der Rolle derKommunen bei der Sicherstellung der Versorgung und der Beratung sowie auf eine bessere Vorbeugung und Bekämpfung von Abrech-nungsbetrugab.Heute sind rund 72,7 Millionen Menschensozial undrund 9,3 Millionen privat pflegeversichert. Im Dezember 2017 waren in Deutschland ca. 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Gut drei Viertel der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt.Dennoch ist bereits heute eines der größ-ten Probleme der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal. Das im Jahr 2017 verkündete Pflegebe-rufegesetz, mit dem die Alten-und Krankenpflegeausbildungzusammengeführt, das Schulgeld abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung gesichert wurden,soll das Berufsfeld Pflege attrakti-ver machen. Auch dasSofortprogramm Pflegemit der gesetzlichen Finanzierungvon 13.000 Stel-len in der stationären Altenpflegesowie die Konzertierte Aktion Pflege als Öffentlichkeitskam-pagne mit einer Stärkung der Aus-und Weiterbildungsplätze sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern.Eine aktuelle Befragungdes Zentrums für Qualität in der Pflege(ZQP)ergab,dass nur 2,6 Prozent der Jugendlichen es für sehr wahrscheinlich halten, den Altenpflegeberuf zu ergreifen. Auch den-ken mehr als 70 Prozent der für den Care Klima-Index befragten Pflegenden, Pflegebedürftigen, Ärzte und Kostenträger, dass die personelle Ausstattung der aktuellen Situation nicht gerecht wird. Dabei wird dieZahl derPflegebedürftigen bis 2035 nach einer Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) auf über 4 Millionen anwachsen.Derdemografische Wan-del und dieGewinnung zusätzlicher Pflegekräfte, die Bereitstellung qualitativer Pflegeinfrastruk-tur und die Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung bleibenauch in Zukunft zentrale politische Herausforderungen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/632896/ceca7ce9bbb0d350d52fb2ac0fa2f518/25-jahre-pflegeversicherung-data.pdf
 

 
aktualisiert 07.04.2019, 14:26 Uhr