ARBEITSKREIS BERLINER SENIOREN |
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Der Arbeitskreis Berliner Senioren unterstützt die Bemühungen und Anstrengungen seiner Mitglieder Sehr geehrte/r Herr Jens Friedrich Unsere Mitgliedsorganisation PREMIO mit ihrem gebündelten Wissen in Sachen pflegerische Versorgung greift das ab 2016 geltende Gesetz zur Verbesserung der Hospiz und Palliativversorgung auf. Frau Schmidt-Statzkowski fasst dies in einer verständlichen und lesbaren Form zusammen. Im Anschluß an den Artikel finden Sie eine vom ABS recherchierte Information über den Ablauf der Gesetzesfindung im Deutschen Bundestag. Der ABS hat dies jetzt ebenfalls auch auf seine Homepage gesetzt unter--Aktuelles/DRS aus AGH und BVV Ergänzt wird dies durch den Beschluss des Bundesrates vom 27.11.15, der weitere Initiativen von der Bundesregierung einfordert. wir kümmern uns !
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativersorgung
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Ergänzung durch den ABS: Beschluss des Bundesrates vom 27.11.15 1.) Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 5. November 2015 zu der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015, vgl. BR-Drucksache 195/15 (Beschluss), unberücksichtigt lässt. Das von der Bundesregierung eingebrachte und nun im Wesentlichen unveränderte Gesetz berücksichtigt bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Deutschland den Bereich der pflegerischen Versorgung nicht in ausreichendem Umfang. Die Länder hatten in ihrer umfassenden Stellungnahme Lösungsvorschläge zu einer bedarfsgerechten Berücksichtigung des palliativen und hospizlichen Leistungsangebotes in vollstationären pflegerischen Einrichtungen und deren Gegenfinanzierung unterbreitet, die nun nicht zum Tragen kommen 2.) Das Gesetz berücksichtigt nicht, dass eine Ergänzung des Leistungskatalogs des § 28 SGB XI und der Rahmenverträge nach § 75 SGB XI um Maßnahmen der Sterbebegleitung über eine reine gesetzgeberische Klarstellung hinausgeht. Mit dem Ziel, die Bedürfnisse sterbender Menschen nach einer umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Betreuung und Begleitung, die der individuellen Lebenssituation und dem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt, bei der Erbringung von Pflegeleistungen zu berücksichtigen (vgl. Begründung zu § 28 SGB XI), ist eine erhöhte Leistungserwartung verbunden 3) 4) 5) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah die vom Bundesrat eingeforderten Verbesserungen in der hospizlichen und palliativen Versorgung im Bereich der pflegerischen Versorgung durch entsprechende weitere Initiativen umzusetzen.
Kontakt:
c/o Käte-Tresenreuter-Haus
Der Arbeitskreis Berliner Senioren (ABS) wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
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Geschäftsstelle
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10963 Berlin
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