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30.03.2022, 12:36 Uhr
Schutz vor Vollmachtsmissbrauch
Tipps Ihrer Polizei

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/vollmachtsmissbrauch/


Setzen Sie zwei Bevollmächtigte ein. So kontrollieren sich diese gegenseitig.
Bevollmächtigen Sie ausschließlich Personen, denen Sie uneingeschränkt und schon lange vertrauen.
Holen Sie sich Hilfe bei anerkannten Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden.
Lassen Sie sich auch bei der Betreuungsbehörde beraten.
Erteilen Sie die Vollmacht vor Zeugen und hinterlegen Sie Abschriften beim Hausarzt und Ihrer Bank.
Lassen Sie sich die eigene Geschäftsfähigkeit ärztlich attestieren und fügen Sie das Attest der Vollmacht bei.
Beschränken Sie die Bankvollmacht auf einen maximalen Geldbetrag pro Monat.
Verbieten Sie ausdrücklich, dass die bevollmächtigte Person sich selbst begünstigt. Schließen Sie Schenkungen grundsätzlich aus. Stattdessen halten Sie schriftlich fest, was diese Person erhalten soll.
Bitten Sie Ihre Bank im Zweifel, beim Betreuungsgericht, bei Angehörigen, beim Kontrollbetreuer etc. nachzufragen, wenn Onlinezugänge angefordert, neue Bankvollmachten erteilt, Konten gekündigt, Depots und Sparanlagen aufgelöst und Vermögen übertragen werden sollen.
Verbieten Sie auch, dass die bevollmächtigte Person Immobilien kauft oder belastet.
Widerrufen und entziehen Sie sofort die Vollmacht, wenn etwas nicht stimmt, insbesondere bei der Bankvollmacht!
Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, wenden Sie sich sofort an die Polizei.
Erstatten Sie Anzeige und stellen Sie, wenn nötig, einen Strafantrag!

Report Mainz, ARD, Reportage zum Thema „Erbschleicher - Vollmachtsmissbrauch“


aktualisiert 30.03.2022, 12:43 Uhr