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Sonstiges
07.08.2023, 12:02 Uhr
Bei Einnahme vieler Arzneimittel Anspruch auf Intensivberatung in der Apotheke
Pressemitteilung des ABDA
ABDA – Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände e.V.
Berlin, 21. Juni 2023

Bei Einnahme vieler Arzneimittel Anspruch auf
Intensivberatung in der Apotheke

 Jeder Mensch, der dauerhaft fünf oder mehr
verordnete Arzneimittel einnimmt, kann sich ab sofort in der Apotheke
ausführlicher und umfassender als gewohnt beraten lassen. Die
Krankenkasse übernimmt die Kosten, für Patientinnen und Patienten ist
das Angebot kostenlos. Die Apothekerin oder der Apotheker analysiert mit
dieser Intensivberatung die gesamten Medikamente, die eingenommen
werden. Dabei wird zum Beispiel auf Wechselwirkungen und vermeidbare
Anwendungsprobleme hingewiesen. „In dieser Dienstleistung werden
Patientinnen und Patienten zu ihrer gesamten Medikation beraten – also
auch zu Medikamenten, die vom Patienten selbst erworben wurden und
von denen die Ärztin oder der Arzt vielleicht gar nichts weiß. Diese
Dienstleistung mündet in einem vollständigen und aktuellen
Medikationsplan für die Patienten. Dadurch können die Effektivität und
Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöht werden“, sagt Gabriele Regina
Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände.
Diese intensivierte Beratung besteht aus zwei Gesprächen in vertraulicher
Atmosphäre zwischen der Apothekerin oder dem Apotheker und der
Patientin oder dem Patienten. Im ersten Gespräch wird die individuelle
Gesamtmedikation inklusive der Selbstmedikation erfasst. Im Anschluss
prüft die Apothekerin oder der Apotheker auf mögliche Arzneimittelbezogene
Probleme, erarbeitet Lösungen und erstellt einen umfassenden
aktuellen Medikationsplan. Sofern die Patientin oder der Patient zustimmt,
bindet das Apothekenteam bei relevanten Fragen auch die Ärztin oder den
Arzt ein. Im vereinbarten zweiten Gespräch werden der Patientin oder dem
Patienten der aktualisierte Medikationsplan erläutert und ausgehändigt. Bei
Einverständnis der Patientin oder des Patienten erhält die Arztpraxis diesen
Medikationsplan zusammen mit einem kurzen Bericht.
Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung hat jeder, der
dauerhaft mindestens fünf ärztlich verordnete Arzneimittel anwendet. Die
Dienstleistung kann einmal alle zwölf Monate in Anspruch genommen
werden, bei umfangreichen Änderungen der Medikation auch häufiger.
Overwiening: „Diese Dienstleistung wird von vielen, aber noch nicht von
allen Apotheken angeboten. Patientinnen und Patienten fragen am besten
in den Apotheken in Ihrer Nähe nach und vereinbaren sofort Termine.“
Weitere Informationen unter www.abda.de und https://www.einfach-da-fuerdich.
de/
Ansprechpartner:
2 Titel der Pressemitteilung
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, Tel. 030 40004 132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de


aktualisiert 24.10.2023, 18:22 Uhr